Am Donnerstag, 05.09.2024, fand eine Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Ortsgemeinde Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Sitzung hat der Ortsbürgermeister die Ausschussmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten nach der Gemeindeordnung verpflichtet.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB, BA 87/24
Antrag der CDU-Fraktion über die Installation eines Fahrradständers