Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2025
Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Weißenthurm mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 20.01.2025 bis 20.02.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 122 während der Öffnungszeiten, montags - freitags von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und darüber hinaus an Donnerstagen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung - 20.01.2025 bis 02.02.2025 - durch die Einwohner der Stadt Weißenthurm bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.