Am Donnerstag, 12.12.2024, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Informationen über die Vereinsjubiläumsfeier 2026 der St. Hubertus Schützenbruderschaft
Der Stadtrat hat die Informationen zur Kenntnis genommen.
Erfrischungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstandes für die Bundestagswahl 2025
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Mitgliedern des Wahlvorstandes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bundestagswahl 2025 ein Erfrischungsgeld von je 75 € für Beisitzer, Schriftführer und Wahlvorsteher zu gewähren. Des Weiteren hat der Stadtrat beschlossen, diese Regelung auf evtl. hinzugezogene Hilfskräfte auszudehnen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt werden.
Wahlplakatierung in Form von Großwahlwerbetafeln (Plakatwände) in der Stadt Weißenthurm; Antrag der SPD Fraktion vom 15.11.2024
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Wahlwerbung für die Bundestagswahl 2025 ausschließlich an den bereitgestellten Bauzaunelementen aufgehängt werden soll. Zeitnah soll eine Plakatierungssatzung für zukünftige Wahlen beraten und beschlossen werden.
Abschluss von Nutzungsverträgen für gemeindliche Sportstätten
Der Stadtrat hat einstimmig die dargelegte Vorgehensweise zur zukünftigen Abrechnung der Nutzungen von kommunalen Sportstätten zwischen der Stadt und der Verbandsgemeinde beschlossen. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtig, eine diesbezügliche neue vertragliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde abzuschließen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder gibt jedoch zu bedenken, dass die Abrechnung über die Abschreibung nicht als sinnvoll anzusehen ist.
Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen A-Z) als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, bestimmte Verkehrsflächen einschließlich ihrer Bestandteile i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 Landesstraßengesetzes (LStrG) als Gemeindestraßen i.S.d. § 3 Nr. 3 a) i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.
Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung "Kolpingstraße/Wilhelm-Schultheis-Straße"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag vom 04.06.2024 auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Grundstücke Gemarkung Weißenthurm, Flur 6, Flurstück-Nrn. 180/3 und 178/9 nicht zu entsprechen, da die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nicht vollständig erfüllt sind.
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lager- und Garagenpark" und der Aufhebung des Bebauungsplanes „Lager- und Recyclinganlage“
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag zu entsprechen und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lager- und Garagenpark“ erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Verfahren (Aufstellungs- sowie Aufhebungsverfahren) durchzuführen. Es soll ein reguläres Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des städtebaulichen Vertrages zu erarbeiten und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Äschestall Süd"
a) Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung einer möglichst wirtschaftlichen und flächenschonenden Erschließung, soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Äschestall Süd“ fortgeführt werden.“
b) Die Stellungnahmen enthalten derzeit keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Bedenken gegen die Planung, sie wurden daher zur Kenntnis genommen.
c) Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB anzuerkennen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.“
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Rosenstraße" und "Grüner Weg"
Der Stadtrat hat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den dargestellten Bereich, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Kindertagesstätte sowie einer Katastrophenschutzhalle (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB), beschlossen. Der Bebauungsplan soll künftig den Namen „Gemeinbedarfszentrum Rosenstraße“ erhalten. Es soll ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, Honorarangebote zur Durchführung des Verfahrens einzuholen.
Reinigungsdienstleistungen für Objekte der Stadt Weißenthurm
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den bestehenden Vertrag bis 31.08.2025 zu verlängern, wobei die Tarifanpassung entsprechend berücksichtigt wird. Die Auftragssumme beträgt 88.778,35 EUR (brutto). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.
Kostenzuschuss für die Kirchdachsanierung der Evangelischen Kirchengemeinde Weißenthurm
Der Stadtrat hat mit 21 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen beschlossen, der Kirchengemeinde einen freiwilligen Zuschuss in folgender Höhe zu gewähren: 5.000,- €. Sollte es innerhalb von 10 Jahren zu einer nicht diakonischen Nutzung kommen, wird sich vorbehalten, den Zuschuss zurückzufordern. Da im Haushalt 2024 keine Mittel für einen solchen Zuschuss vorgesehen sind, sollen die Mittel für den Haushalt 2025 eingeplant werden und sobald die haushaltsrechtliche Genehmigung vorliegt, im Jahr 2025 nachträglich ausgezahlt werden.
Hebesatzsatzung für Grundsteuer A, Grundsteuer B & Gewerbesteuer
Der Stadtrat hat einstimmig die Hebesatzsatzung beschlossen.
Zustimmung zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2024 nach 2025
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die aufgeführten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 615.823,74 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.462.600,04 € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen werden nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen in Höhe von 4.171.600,00 € übertragen.
Annahme von Spenden
Der Stadtrat hat einstimmig der Annahme der dargestellten Spende und Sponsoringleistung zugestimmt.
Beratung über die Gestaltung des Platzes in der Rheinhell
Der Stadtrat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, folgende Maßnahmen / Module umzusetzen:
Calisthenics Areal, Spielplatz für alle Altersklassen, Liege und Picknick-Wiese, Schachbrett, manipulationssichere Brettspiele, Matschanlage, Öffentlicher Bouleplatz, Tischtennisplatte, Pumptrack, Hochzeitsbäume, Barrierefreiheit, Beleuchtung (Solar?), Öffentliche Toiletten, Robuster Baumbestand, Nutzpflanzen, Sitz- und Liegegelegenheiten, Hochbeete in Patenschaft und eine Planung durch einen Landschaftsplaner durchzuführen zu lassen sowie die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Des Weiteren hat der Stadtrat den Stadtbürgermeister ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Außerdem wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.
Beratung über ein neues Spielgerät für den Spielplatz in der Arkenstraße
Der Stadtrat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, die Kletterkombinationen „Gutenborn“ auszuschreiben und das vorhandene Kleinkinderspiel gegen die neue Kletterkombination zu tauschen. Das Bestandgerät soll möglichst auf dem Spielplatz erhalten bleiben. Außerdem wurde der Stadtbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Stadt Weißenthurm zu erteilen.
Änderung von KIPKI-Maßnahmen und Verschiebung der KIPKI-Mittel
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, zusätzlich zur Umrüstung der Stadthalle auf LED-Beleuchtung in Höhe von 67.166,73 Euro, die übrigen Mittel in Höhe von 66.833,16 Euro für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einzusetzen und diese im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Stadtrat einstimmig Beschlüsse zu Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten gefasst.