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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 4/2025
Aus den Gemeinden
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Öffnungszeiten des Wahlbüros

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar sein.

Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei der Wahlbehörde ab.

Zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen für die

Bundestagswahlen am 23.02.2025 ist das

Wahlbüro im Zimmer 241 (Sitzungssaal 1) im 1. Obergeschoss der

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm

ab dem 20. Januar 2025 wie folgt für Sie geöffnet:

Montag und Dienstag durchgehend

von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr,

Mittwoch

von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr,

Donnerstag durchgehend

von 07.15 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag

von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr.

Außerdem gelten die folgenden verlängerten Öffnungszeiten:

Freitag, den 21.02.2025, von 7.15 Uhr durchgehend bis 18.00 Uhr.

Sie können telefonisch unter der Nummer 02637/913-241 einen Termin vereinbaren.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können noch bis Sonntag, den 23.02.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden,

  • wenn durch eine nachweislich plötzliche Erkrankung das Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist,
  • wenn ein Wahlberechtigter nachweisen kann, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist oder die Einspruchsfrist versäumt hat,
  • wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen zur Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis entstanden ist oder
  • das Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und dies erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Hierzu hat das Wahlbüro wie folgt geöffnet:

Samstag, den 22.02.2025,

von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Sonntag, den 23.02.2025,

von 09.00 bis 15.00 Uhr.

Weißenthurm, den 17. Januar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Thomas Przybylla
Bürgermeister