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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 4/2026
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ausschusses für Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Kaltenengers

Am Donnerstag, 04.12.2025, fand eine Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den bereich "Nördlich der Eisenbahnlinie ll" der Ortsgemeinde Urmitz

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen: „Der Ortsgemeinderat erteilt der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm für den Bereich „Nördlich der Eisenbahnlinie ll“ seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO).“

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen: „Die Ausführungen sowie die zusammenfassenden Ergebnisse aus der Landesplanerischen Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

Die Ortsgemeinde Kaltenengers beantragt die Änderung bzw. Aufnahme der nachfolgenden Flächen: Die als „KA8 N“ schraffierten Bereiche als Gewerbegebiet und den Rest als Solarpark in eine neue Teilfortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

Weiterhin soll die Fläche „KA8 N“ aus dem Verfahren genommen werden und in einer gesonderten Teilfortschreibung Berücksichtigung finden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Metternicher Boden, I. Abschnitt"

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen: „Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Metternicher Boden, I. Abschnitt“ in einem 2. Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu überarbeiten. I

nhalt der Änderung ist die Anpassung der „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung: Feuerwehr“ zu einer „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung: Betriebshof und Jugendtreff“. Eine etwaige Anpassung der Bezeichnung bleibt im Rahmen des Verfahrens vorbehalten. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung soll die Flurstück-Nrn. 164/40 und 180/1 in der Flur 4 der Gemarkung Kaltenengers umfassen. Es soll ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros einzuholen.“

Widmung von Verkehrsflächen als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgenden Beschlussfassungen empfohlen: „Der Ortsgemeinderat beschließt, die Verkehrsflächen „Am Schinkebirnbaum“, „In der Obermark“, „Kirchstraße“ ohne Parkflächen als Gemeindestraßen i.S.d. § 3 Nr. 3 a) i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 Landestraßengesetz (LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.“

„Der Ortsgemeinderat beschließt, den Gehweg entlang der „Rübenacher Straße“ (K65) als Gemeindestraße i.S.d. § 3 Nr. 3 a) i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.“