Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel erinnert an die 2. Fälligkeit der Abfallgebühren zum 15.10.2023. Die Gebühren ergeben sich aus dem im Frühjahr zugestellten Abfallgebührenbescheid.
Um die ordnungsgemäße Zuordnung zu gewährleisten, ist bei der Überweisung die Angabe des Aktenzeichens notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.azv-rme.de.