Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Weißenthurm hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt. Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2020 liegt in der Zeit vom 09.10. bis einschließlich 17.10.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus, 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, Zimmer 130, öffentlich aus.