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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 41/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Haupt- und Finanzausschusses und Schulträgerausschusses der Stadt Weißenthurm

Am Donnerstag, 14.09.2023, fand eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträgerausschusses der Stadt Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Erlass einer neuen Ausbaubeitragssatzung zum Zwecke der Einführung des wiederkehrende Straßenausbaubeitrages

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu beschließen, aber in § 5 der Satzung den Gemeindeanteil auf 30% hochzusetzen in der Abrechnungseinheit Innerortslage.

Erlass einer Satzung zum Zwecke der Einführung wiederkehrender Beiträge für Feld-, Weinbergs- und Waldwege

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege zu beschließen.

Auftragsvergabe zur Beschaffung von Mensa- und Klassenraummöbel für die Grundschule Weißenthurm

Der Haupt- und Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, die Maßnahme auszuschreiben und den Stadtbürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Anschaffung von Mensa- und Klassenraummöbel nach Angebotsprüfung an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

Bericht des Schulleiters der Grundschule Weißenthurm/ Haushaltsanmeldungen 2024

Der Schulträgerausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den vorgestellten Mittelbedarf der Grundschule im Haushalt 2024 vorzusehen. Der Bericht des Schulleiters wurde zur Kenntnis genommen.

Schulentwicklungsplanung in der Stadt Weißenthurm

Der Schulträgerausschuss hat dem Stadtrat einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag empfohlen: „Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der sich aus dem vorgelegten Schulentwicklungsplan ergebenden Erweiterungs- bzw. Neubaubedarfe die Umsetzungsmöglichkeit am Schulstandort zu überprüfen. Auch alternative Umsetzungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Die Leistungserbringung soll durch externe Planungsbüros erbracht werden. Die Stadt beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechende Prüfungs- bzw. Planungsleistung gemeinsam für alle betroffenen Grundschulen auszuschreiben. Die anteilig entstehenden Kosten werden nach Abschluss der Maßnahme gemäß HOAI der Stadt Weißenthurm durch die Verbandsgemeinde in Rechnung gestellt.“