Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark A61 / GVZ Koblenz hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 108 Abs. 1 Gemeindeordnung vom 31.01.1994 in der derzeit gültigen Fassung den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und gleichzeitig dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Industriepark A61/GVZ Koblenz für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 23.10.2023 bis 31.10.2023 (einschließlich) während der Dienststunden - montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - zu jedermanns Einsicht bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark A61/GVZ Koblenz mit Sitz im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, 3. Obergeschoss, Zimmer 311 öffentlich aus (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung).