Am Donnerstag, 19.09.2024, fand eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde St. Sebastian statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Sitzung wurden die Ausschussmitglieder über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung verpflichtet.
Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde St. Sebastian
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.
2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 291.000,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 456.960,00 € und Einzahlungen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 321.300,00 € übertragen.
3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm werden gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Miro Höfer gewählt.