Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 43/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Arbeit des Verbandsgemeinderates Weißenthurm

Am Mittwoch, 08.10.2025, fand eine 7. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Vergabe eines Rahmenvertrages für externe Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Ausschreibung von Unterstützungsleistungen für Vergabeverfahren der Stabsstelle Zentrale Vergabe zu beauftragen.

Vergabe von Planungsleistungen der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Ausschreibung der Planungsleistung zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Weißenthurm im Standardverfahren gemäß Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Rheinland-Pfalz zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, alle weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.

Zuschuss an den Tierschutzverein Andernach und Umgebung e. V. für die Unterbringung von Fundtieren

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den einwohnerbezogenen Pauschalbetrag für die Unterbringung von Fundtieren ab dem 01.01.2026 auf 1,50 Euro je Einwohner anzuheben.

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Feuerwehr-Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung, den Auftrag zur Lieferung von Feuerwehr-Schutzbekleidung (PBI) für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm an den wirtschaftlichen Bieter zum Angebotspreis im Falle der durchschnittlichen Abnahmemenge von insgesamt 381.970,60 Euro zzgl. ggf. anfallender Größenzuschläge und im Falle der maximalen Abnahmemenge von 416.695,20 Euro zzgl. ggf. anfallender Größenzuschläge für eine vierjährige Vertragslaufzeit ab dem 01.01.2026 zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen.

Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Lieferung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis im Falle der durchschnittlichen Abnahmemenge von insgesamt 180.314,16 Euro und im Falle der maximalen Abnahmemenge von 243.066,76 Euro für eine vierjährige Vertragslaufzeit ab dem 01.11.2025 zu vergeben.

Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die aufgeführten Änderungen der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm vom 01. Januar 2006 beschlossen. Künftige Änderungen der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge sind im Haupt- und Finanzausschuss, Digitalisierung zu kommunizieren.

Sanierung der Sanitäreinrichtungen in der Kindertageseinrichtung "Don Bosco"

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der Sanierung und Neukonzeption der Sanitär- und Hygienebereiche wird zugestimmt.

2.

Die für die Maßnahmen „Neugestaltung des Außengeländes“ der Kita Don Bosco und der Kita St. Georg in 2025 veranschlagten Mittel werden zur Deckung der Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 160.000 Euro herangezogen.

3.

Die Maßnahmen „Neugestaltung des Außengeländes“ der Kita Don Bosco und der Kita St. Georg werden im Haushaltsjahr 2026 neu veranschlagt.

46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördlich der Eisenbahnlinie ll" der Ortsgemeinde Urmitz

Der Verbandsgemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung das Flächennutzungs-planänderungsverfahren Nr. 46 gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung beschlossen.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebsverlagerung von der Stadt Mülheim-Kärlich (Stadtteil Urmitz-Bahnhof) in die Ortsgemeinde Urmitz geschaffen werden. Hierfür sollen im Flächennutzungsplan „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt bzw. erweitert werden. Die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch wurde ebenfalls beschlossen (einschließlich Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Eisenbahnlinie ll“ nebst Anlagen: Abgrenzung mit Darstellung des Regionalen Grünzuges, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten des regionalen Biotopverbundes und Vorranggebiet Ressourcenschutz aus dem RROP 2017; Abgrenzung mit Darstellung des Vorranggebietes Grundwasserschutz aus dem RROP 2017 und der Abgrenzung der Wasserschutzgebietszone III des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz; Topografische Karte 2007 mit den Darstellungen des Regionalen Grünzuges, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten des regionalen Biotopverbundes und Vorranggebiet Ressourcenschutz aus dem RROP 2017; Überlagerung Digitale Topografische Karte 2012 mit den Darstellungen des Regionalen Grünzuges und Vorrang- und Vorbehaltsgebieten des regionalen Biotopverbundes aus dem RROP 2017; Text und Plan zur Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Stand: Februar 2022); Faunistische Erfassungen (Stand: Februar 2022); Text und Plan zum Artenschutzfachlichen Ausgleichskonzept (Stand: Oktober 2022); Antrag auf Ausnahmegenehmigung des WSG (Stand: Dezember 2022); Bescheid über die Befreiung des WSG; Entwässerungsplanung zum Bebauungsplan "Nördlich der Eisenbahnlinie (Stand: Januar 2025), Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Nördlich der Eisenbahnlinie II“ (Stand: 13.01.2025)).

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Zustimmungsverfahren mit den Städten/ den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Weißenthurm durchzuführen und die Flächennutzungsplanänderung anschließend der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Genehmigung vorzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Weißenthurm abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen. Darüber hinaus wurde der Bürgermeister ermächtigt, redaktionelle Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen.

Auftragsvergabe zur Installation einer gemeinsamen Schließanlage in den Kindertagesstätten

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Installation einer gemeinsamen Schließanlage in den Kindertagesstätten (und -horten) nach abschließender Prüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für Objekte der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen,

1.

den Auftrag für die Reinigungsdienstleistungen für den Interimszeitraum vom 13.10.2025 bis zum 28.02.2026 zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt auf der Grundlage der bisherigen Ausgaben 161.485,00 EUR brutto. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Auftragserteilung vorzunehmen und die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2026 aufzunehmen.

2.

den Bürgermeister der Verbandsgemeinde zu ermächtigen, die Leistungen zur Neuvergabe der Reinigungsdienstleistungen nach der europaweiten Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und die Auftragserteilung vorzunehmen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel in die kommenden Haushaltspläne aufzunehmen.

Wohnungsbaugesellschaft Mittelrhein GmbH - Zuschuss

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 21 Gemeinde-haushaltsverordnung (GemHVO) zum 30.06.2025

Der Verbandsgemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.

2.

Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 837.719,27 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 7.387.644,41 € und Einzahlungen in Höhe von 5.943.450,00 € übertragen.

3.

Dem Bürgermeister Thomas Przybylla und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm Winfried F. Erbar und Raimund Israel wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Martin Meyen gewählt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Der gemäß §§ 43 ff GemHVO aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 GemO festgestellt.

2.

Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 958.900,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 11.526.722,44 € und Einzahlungen in Höhe von 8.944.810,00 € übertragen.

3.

Dem Bürgermeister Thomas Przybylla und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm Winfried F. Erbar und Günther Oster wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Martin Meyen gewählt.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - Abwasser - zum 31. Dezember 2024

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - Abwasser - zum 31. Dezember 2024 wird in der vorgelegten Fassung anerkannt und die Jahresbilanz 2024 auf die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von je € 37.029.939,35 festgestellt.

2.

Der Jahresverlust wird auf € 472.689,74 festgestellt.

3.

Der Jahresverlust von € 472.689,74 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

5.

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird Entlastung erteilt.

Zur Behandlung der Ziffer 5 wurde einstimmig das Ratsmitglied Reinhold Pohl zum Vorsitzenden gewählt.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - Wasser - zum 31. Dezember 2024

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Weißenthurm - Wasser - zum 31. Dezember 2024 wird in der vorgelegten Fassung anerkannt und die Jahresbilanz 2024 auf die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von je € 12.482.364,11 festgestellt.

2.

Der Jahresverlust wird auf € 35.269,60 festgestellt.

3.

Der Jahresverlust von € 35.269,60 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

5.

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird Entlastung erteilt.

Zur Behandlung der Ziffer 5 wurde einstimmig das Ratsmitglied Reinhold Pohl zum Vorsitzenden gewählt.

Neugestaltung der Außenanlage der Kindertagesstätte Don Bosco in Mülheim-Kärlich

Der Verbandsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die vorgelegte Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen,

1.

der Ausschreibung der Planungsleistungen (Freianlagenplanung inklusive Bauüberwachung) zuzustimmen und den Auftrag im Anschluss an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

2.

die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm auf Basis der beauftragten Planung mit der Durchführung der Ausschreibung zur Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen.

3.

die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 315.000 € sind im Haushalt 2026 zusätzlich bereitzustellen.

Neugestaltung der Außenanlage in der Kindertagesstätte St. Georg in Urmitz

Der Verbandsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die vorgelegte Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen,

1.

der Ausschreibung der Planungsleistungen (Freianlagenplanung inkl. Bauüberwachung) zuzustimmen und den Auftrag im Anschluss an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

2.

die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm auf Basis der beauftragten Planung mit der Durchführung der Ausschreibung zur Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen.

3.

die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 315.000 € im Haushalt 2026 zusätzlich bereitzustellen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Verbandsgemeinderat mit einer Stimmenthaltung eine Vertragsangelegenheit beschlossen.