Am Donnerstag, 13.10.2022, fand eine 3. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Mülheim-Kärlich
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
| 1. | Der gemäß §§ 43 ff GemHVO aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 GemO festgestellt. |
| 2. | Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 0,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 0,00 € und Einzahlungen in Höhe von 0,00 € übertragen. |
| 3. | Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt. |
| Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Christa Sturm gewählt. | |