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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 45/2024
Aus den Gemeinden
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Wahl des Wehrführers der Feuerwehreinheit Urmitz

Bekanntmachung gem. § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 2. November 1981 (GVBl. S. 247), in der jeweils gültigen Fassung.

Wahl eines Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm Feuerwehreinheit Urmitz, im Feuerwehrhaus Brückenstraße 2.

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit (Wehrführer) durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers der Feuerwehreinheit Urmitz für Mittwoch den 27.11.2024, 18.00 Uhr, in das Feuerwehrhaus Urmitz.

Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Urmitz.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Diese dienstliche Veranstaltung ist nichtöffentlich.

Thomas Przybylla, Bürgermeister