Am Donnerstag, 13.10.2022, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Sitzung wurde ein Ratsmitglied über die Rechte und Pflichten seines Amtes belehrt und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß §30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet.
Beigeordnetenwahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung Herrn Stefan Pelzer zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten und Frau Anna Brachtendorf zur ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt. Anschließend hat die Bürgermeisterin die Beigeordneten ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Ergänzungswahl für den Umlegungsausschuss
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig Ergänzungswahlen für den Umlegungsausschuss durchgeführt.
Aufruf von in Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse
Der Ortsgemeinderat hat den Aufruf des im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses zur Kenntnis genommen.
Bedarfsanmeldung der Grundschule Bassenheim für den Haushaltsplan 2023
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die angeforderten Mittel für den Haushalt 2023 einzuplanen.
Ergänzender Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich an der A48
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig nachfolgenden Beschluss gefasst: „Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 30.08.2022 auf Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark A48 II“ wird zugestimmt.
Nach vollständiger Ausarbeitung und Prüfung der Bebauungsplanentwürfe ist das weitere Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen. Darüber hinaus ist im Laufe des Verfahrens der Entwurf eines Durchführungsvertrages zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 173 BauGB, BA 122/22
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß
§ 173 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Übertragung einer Haushaltsermächtigung von 2021 nach 2022
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 15.000,00 € zusätzlich aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 vorzutragen.
Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) - Erhöhung der Nivellierungssätze und Anpassung der Steuerhebesätze (GrSt A+B, GewSt) ab 01.01.2023
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer an die Nivellierungssätze des reformierten Landesfinanzausgleichsgesetzes ab dem Haushaltsjahr 2023 anzupassen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.