Am Donnerstag, 20.10.2022, fand eine gemeinsame Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich und des Werkausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Weiteres Vorgehen zur Generalsanierung des Freizeitbades Tauris gemäß Antrag der CDU-Fraktion
Nach erfolgter Vorberatung des Tagesordnungspunktes im Werkausschuss hat der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtrat nimmt den Antrag und die Unterlagen zur Kenntnis. Der Antrag soll im Werkausschuss weiter beraten und abschließend im Stadtrat entschieden werden.“
Kostensteigerung der Generalsanierung des Freizeitbades Tauris
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Betreibervertrag Freizeitbad Tauris
Nach mehrheitlicher Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Stadtrat hat dieser mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtrat beschließt, den Stadtbürgermeister im Hinblick auf die geplante Interimsöffnung zu beauftragen, die Rücknahme der Kündigung des bestehenden Betreibervertrages auszusprechen und gleichzeitig die Zustimmung zur Kündigungsrücknahme des derzeitigen Betreibers einzuholen sowie die zur Vertragsverlängerung verbundene Vertragsänderung der Vertragslaufzeit im Rahmen der vergaberechtlichen Bagatellgrenze von 6 Monaten vorzunehmen.“
Wärmelieferungsvertrag Freizeitbad Tauris
Nach mehrheitlicher Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Stadtrat hat dieser mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtrat beschließt, den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden im Hinblick auf die geplante Interimsöffnung zu beauftragen, bei vergaberechtlicher Zulässigkeit die Rücknahme der Kündigung des bestehenden Wärmelieferungsvertrages auszusprechen und gleichzeitig die Zustimmung zur Kündigungsrücknahme des derzeitigen Vertragspartners einzuholen sowie die zur Vertragsverlängerung verbundene Vertragsänderung der Vertragslaufzeit im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten vorzunehmen. Eine Anwaltskanzlei ist zu beauftragen die vergaberechtliche Zulässigkeit zu prüfen.“
Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei
Nach einstimmiger Beschlussempfehlung des Werkausschusses an den Stadtrat hat dieser einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Anwaltskanzlei mit der Abwehr von Forderungen der gekündigten Fachplanungsbüros zu beauftragen.“