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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 48/2023
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kaltenengers

Über die Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kaltenengers für das Haushaltsjahr 2024

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Kaltenengers mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 27.11.2023 bis 14.12.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 131 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung - 27.11.2023 bis 10.12.2023 - durch die Einwohner der Ortsgemeinde Kaltenengers bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kaltenengers, den 24.11.2023 — Jürgen Karbach
 — Ortsbürgermeister