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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 48/2025
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung für das Jahr 2026

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung am 16.12.2025 durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A61/GVZ Koblenz“

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 220,

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer A 304,

c) im Bau-Beratungszentrum (BauBZ) der Stadt Koblenz, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Weißenthurm und Rhein-Mosel

sowie der Stadt Koblenz haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 01.12.2025 bis 15.12.2025

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen

Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeinde Weißenthurm,

Verbandsgemeinde Rhein-Mosel oder der Stadt Koblenz, einzureichen.

Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über

die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in seiner Sitzung beraten und entscheiden.

Abwasserzweckverband
„Industriepark A61/GVZ Koblenz“
Weißenthurm, 18.11.2025
gez. Prof. Dr. Andreas Lukas
Baudezernent
Verbandsvorsteher