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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 48/2025
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung für das Jahr 2026

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung am 17.12.2025 durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 125, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Weißenthurm haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 29.11.2025 bis 12.12.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm, einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Weißenthurm, 20.11.2025
Gez.
Thomas Przybylla
Bürgermeister