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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 49/2022
Aus den Gemeinden
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Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Mülheim-Kärlich für das Haushaltsjahr 2023

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Mülheim-Kärlich mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.2022 bis 22.12.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 131 während der Öffnungszeiten, montags - freitags von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und darüber hinaus an Donnerstagen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung - 05.12.2022 bis 18.12.2022 - durch die Einwohner der Stadt Mülheim-Kärlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Mülheim-Kärlich, den 02.12.2022 — Gerd Harner
 — Stadtbürgermeister