Am Mittwoch, 08.11.2023, fand eine 8. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Gewährung der Jahreszuschüsse 2023 an bestimmte Vereine
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Vereinen mit sozialem und gemeinschaftlichem Zweck sowie den Seniorenbegegnungsstätten die Beträge von insgesamt 9.200,- Euro für das Jahr 2023 zu gewähren.
Gewährung der Jahreszuschüsse 2023 an die örtlichen Sportvereine
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Sportvereinen die Beträge in Höhe von 10.920,- Euro für das Jahr 2023 zu gewähren.
Gewährung der Jahreszuschüsse 2023 zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Vereinen und Kirchengemeinden die Beträge in Höhe von 4.240,- Euro für das Jahr 2023 zu gewähren.
Gewährung von Jahreszuschüssen zur Ausrichtung von Veranstaltungen (Brauchtumspflege)
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Vereinen die Zuschüsse zur Ausrichtung der in 2023 erfolgten und noch stattfindenden Veranstaltungen in Höhe von 500,- Euro zu gewähren.
Einteilung der Nutzungszeiten in den städtischen Sport- und Mehrzweckhallen
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Vereinen und Institutionen die geplanten Nutzungszeiten 2023/2024 einzuräumen.
Durchführung eines "Bunten Nachmittags" für die älteren Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, den Bunten Nachmittag in 2023 für die Ü-70 Bürgerschaft aus allen drei Stadtteilen in der Rheinlandhalle auszurichten.
Zuschuss zu einer Veranstaltung des Kirchenchors Cäcilia 1742 Kärlich Con Spirito
Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Kirchenchor Cäcilia 1742 Kärlich Con Spirito für die beiden Aufführungen des Oratoriums „Jerusalem Shalom“ einen Zuschuss in Höhe von 2.100,- Euro zu gewähren.
Änderungen der Richtlinien für die Förderung der Vereine und Institutionen der Stadt Mülheim-Kärlich
a) Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Förderrichtlinien in § 2.1 Abs. 3 zu ändern und nunmehr den Sockelbetrag auf 150,- € pro Verein bzw. Institution festzulegen.
b) Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Förderrichtlinien in § 2.1 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: „Der Sockelbetrag wird für Chöre oder sonstige Gruppierungen von Kirchen oder ähnlichen Institutionen gewährt, ohne eine weitere Bezuschussung der Mitgliederzahl.“
c) Der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Förderrichtlinien in § 3.8 Abs. 1 zu ändern.