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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 49/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Am Mittwoch, 19.11.2025, fand eine Sitzung des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Auftragsvergabe zur Lieferung eines Raupenbaggers

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Lieferung eines Raupenbaggers zum Angebotspreis von 48.788,81 € zu erteilen.

Durchführung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nach erfolgter Beratung hat der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für den Bereich an der „B 9“ in der Gemarkung Kettig im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark in den Villen“ der Ortsgemeinde Kettig zu ändern und hierfür das 48. Änderungsverfahren durchzuführen (Änderungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB).

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Darstellung „Landwirtschaftliche Vorrangfläche (Zweckbestimmung: Acker, Grünland, Sonderkulturen)“ in die Darstellung „Sondergebiet, Zweckbestimmung: Photovoltaik“ im betroffenen Bereich.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Planänderungsunterlagen das gesetzlich vorgeschriebene Änderungsverfahren einzuleiten (Beantragung der Landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG), frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB).

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Durchführungsvertrages zu erarbeiten und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Weiternutzung der Containeranlage Urmitz/Bahnhof für das Arbeitsfeld des Eltern- und Bürgerstützpunktes

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag empfohlen:

„Mit der Stadt Mülheim-Kärlich soll vereinbart werden, auf den Verkauf/Rückkauf der Liegenschaft zunächst zu verzichten und das Gebäude für die dargestellten Arbeitsfelder zu nutzen. Hinsichtlich der Nutzung für den BGS Bereich soll zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt eine flächenmäßige Aufteilung der Betriebskosten vereinbart werden.“

Ausschreibung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Erweiterung und Neustrukturierung des Schulzentrum Mülheim-Kärlich

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat, für die Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren, die Ausschreibung von Unterstützungsleistungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei einstimmig empfohlen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, den Auftrag gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen an den wirtschaftlichsten Bieter im Verfahren zu erteilen.