Am Donnerstag, 21.11.2024, fand eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Tagesordnung verpflichtete der Vorsitzende die Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß §30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Kaltenengers
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 GemO festgestellt.
2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 199.100,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 32.600,00 € und Einzahlungen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 34.780,00 € übertragen.
3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Dieter Pauly gewählt.