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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 51/2024
Aus den Gemeinden
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Förderung der Vereinsjugendarbeit in der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Jetzt Antrag einreichen

Zur Unterstützung der Vereinsjugendarbeit fördert die Verbandsgemeinde Weißenthurm die Vereine jährlich.

Die Kriterien der Förderung sehen vor, dass jeder Verein, der mindestens ein Kind oder einen Jugendlichen bis 18 Jahren als Mitglied hat, zur Förderung der Jugendarbeit einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhält. Sind unter den Mitgliedern mindestens zehn Kinder oder Jugendliche, fließen weitere fünf Euro pro Kind bzw. Jugendlichen. Maßgebend sind die Mitgliederzahlen zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres. Bis zum 20. Dezember können Vereine die Förderung beantragen. Dies kann ganz bequem online erfolgen. Das Online-Formular wie auch die Richtlinien sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde hinterlegt:

www.vgwthurm.de | BÜRGERSERVICE-RATHAUS | Online-Formulare | Förderung Vereinsjugendarbeit.

Ansprechpartner für weitere Auskünfte und Kontaktdaten:

Lena Beck | E-Mail: lena.beck@vgwthurm.de | Telefon: 02637/913-0; Durchwahl -451

Adresse: Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm

Webseite: www.vgwthurm.de | Telefon Zentrale: 02637/913-0 | Fax: 02637/913-100