Am Donnerstag, 06.11.2025, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB, Bauanfrage (BA) 116/2025
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Entscheidung vom 01.10.2025 über die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB aufzuheben und das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB zu erteilen.
Durchführung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Rosenstraße und Saffiger Straße"
Der Stadtrat hat einstimmig die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Rosenstraße und Saffiger Straße“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung mit der Übersichtskarte zur Ausbuchung aus dem Ökokonto gem. § 9 Abs. 8 BauGB hat der Stadtrat ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfszentrum Rosenstraße"
Der Stadtrat hat einstimmig den Bebauungsplan „Gemeinbedarfszentrum Rosenstraße“, bestehend aus der Satzung nebst Übersichtsplan, der Planzeichnung sowie den Textlichen Festsetzungen - einschließlich den beschlossenen redaktionellen Änderungen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich nachfolgender Unterlagen hat der Stadtrat ebenfalls einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
5. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Rosenstraße und Saffiger Straße"
Der Stadtrat hat mit 19 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 3 Stimmenthaltungen die Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen sowie die bereits vorliegenden Gutachten) im Vorentwurf angenommen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, nach Fertigstellung der Planunterlagen sowie der erforderlichen Fachgutachten, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren zu veranlassen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).