Am Donnerstag, 27.11.2025, fand eine Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen der Ortsgemeinde Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Koblenzer Straße (L 98) - Antrag der FWG-Fraktion
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Ausführungen im Zusammenhang mit dem beantragten Versatz der Ortstafel werden zur Kenntnis genommen.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Einmündung “Auf`m Rausch“ und dem derzeitigen Ortseingang auf 50 km/h aus. Über das Ergebnis des Antragsverfahrens sind die Gremien zeitnah zu unterrichten.
Hinsichtlich der Aufbringung von Fahrbahnteilern bzw. Querungshilfen soll durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Antrag an den Landesbetrieb Mobilität gerichtet werden. Auch hier sind die Gremien zu gegebener Zeit über den Fortgang zu informieren.“
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); BA 131/25
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Die Ausführungen sowie die zusammenfassenden Ergebnisse aus der Landesplanerischen Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
Die Ortsgemeinde Bassenheim beantragt die Änderung bzw. Aufnahme der nachfolgenden Flächen: B 21 N zur Wohnbaufläche
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“
46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördlich der Eisenbahnlinie ll" der Ortsgemeinde Urmitz
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Ortsgemeinderat erteilt der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm für den Bereich „Nördlich der Eisenbahnlinie ll“ seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO).“