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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 6/2023
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan

Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kettig für das Haushaltsjahr 2023

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Kettig mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 06.02.2023 bis 27.02.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 130 während der Öffnungszeiten, montags - freitags von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und darüber hinaus an Donnerstagen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung - 06.02.2023 bis 19.02.2023 - durch die Einwohner der Ortsgemeinde Kettig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kettig, den 03.02.2023 — Peter Moskopp
 — Ortsbürgermeister