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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 6/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschusses der Ortsgemeinde St. Sebastian

Am Donnerstag, 12.01.2023, fand eine Sitzung des Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschusses der Ortsgemeinde St. Sebastian statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Buchenstraße"

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen A-F) als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen

Der Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Straßenverkehrsflächen (einschließlich ihrer unselbstständigen Gehwege), sowie die Parkflächen und Gehwege, als Gemeindestraßen bzw. als sonstige Straßen zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.

Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen G-J) als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen

Der Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Straßenverkehrsflächen als Gemeindestraßen bzw. als sonstige Straßen zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.“

Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen K-Q) als Gemeindestraßen

Der Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die. Straßenverkehrsflächen als Gemeindestraßen zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.“

Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen R-Z) als Gemeindestraßen, bzw. sonstige Straßen

Der Bau-, Wege-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Straßenverkehrsflächen (einschließlich ihrer unselbstständigen Gehwege), sowie die Parkflächen und Gehwege als Gemeindestraßen zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen.