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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 6/2025
Aus den Gemeinden
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Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde St. Sebastian für das Haushaltsjahr 2025

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde St. Sebastian mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 03.02.2025 bis 13.03.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 123 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung -03.02.2025 bis 16.02.2025- durch die Einwohner der Ortsgemeinde St. Sebastian bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

St. Sebastian, 31.01.2025
gez. Marco Seidl
-Ortsbürgermeister-