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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 7/2023
Aus den Gemeinden
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Straßenbenennung in der Stadt Weißenthurm

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Stadt Mülheim-Kärlich der Straßenname

,,An der Römertöpferei"

in den Straßennamen

,,Am Guten Mann"

(Gemarkung Weißenthurm, Flur 6, Flurstück-Nm. 102/11)

gemäß der Entscheidung des Stadtrates der Stadt Weißenthurm vom 08.12.2022 umbenannt.

Die Straßenbenennung bezieht sich auf die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnete Verkehrsfläche des Einmündungsbereiches gegenüber der Einmündung „Hafenstraße", der östlich von der „K 44" abgeht.

Diese Verfügung gilt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung als bekannt gegeben

(§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. 1 S. 102), in der derzeit gültigen Fassung).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Benennung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4 oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vg-weissenthurm@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Hinweise:

1) Bei erfolglosem Widerspruch wird aufgrund des § 15 des Landesgebührengesetzes vom 03.12.1974 eine Widerspruchsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Streitwert (Äquivalenzprinzip) und nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand (Kostendeckungsprinzip) richtet.

2) Die Verfügung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, für den Zeitraum eines Monats nach dieser Bekanntmachung, während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) in Zimmer Nr. 224 eingesehen werden.

Hinweis in Bezugnahme auf die Corona-Pandemie:

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm kann derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache besucht werden. So können unnötige Wartezeiten und damit Menschenansammlungen innerhalb der Verwaltung vermieden werden.

Gerne können Sie sich für eine Terminabsprache telefonisch (02637/913-264) oder per E-Mail (andrea.herda@vgwthurm.de) an den Teilbereich 6.1 wenden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen weist die Verwaltung darauf hin, dass für alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail klären lassen, diese Kommunikationswege vorrangig genutzt werden sollten.

Weißenthurm, 10.02.2023 — Thomas Przybylla,
Verbandsgemeinde Weißenthurm — Bürgermeister