Am Donnerstag, 25.01.2024, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 zu erteilen.
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm für die Kindertagesstätte St. Raphael
Der Stadtrat hat den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für die Überlassung des Kitagrundstücks St. Raphael inklusive Aufbauten mit der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit einer Stimmenthaltung beschlossen.
Der Erbbauzins entfällt, solange die Verbandsgemeinde eine Kindertagesstätte betreibt.
Ein Wertausgleich für das bestehende Gebäude erfolgt erst bei „Heimfall“.
Die Kosten der Vertragserstellung inklusive Nebenkosten sowie die Kosten der Wertermittlung werden von der Verbandsgemeinde getragen.
Annahme von Spenden
Der Stadtrat hat der Annahme der Spende in Höhe von 1.000 € zugestimmt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan mit den entsprechenden Erhöhungen der Haushaltsansätze für das Jahr 2024 in der vorgelegten Form anzunehmen. Anstatt „Planungskosten…für die Errichtung einer Parkanlage…soll dort „Kosten“ stehen“.
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragen und den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Stadtrat Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten gefasst.