Am Donnerstag, 29.01.2026, fand eine Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen der Ortsgemeinde Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo")
a) Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Die Ausführungen zu den Änderungen des Baugesetzbuches werden zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, die Kompetenz zur Erteilung der Zustimmung gem. § 36a Baugesetzbuch (BauGB) zunächst beim Ortsgemeinderat zu belassen. Sofern möglich, soll eine Vorberatung im Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen erfolgen.“
b) Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der aufgeführte Orientierungsrahmen wird durch den Ortsgemeinderat anerkannt und beschlossen. Von den Leitlinien und Kriterien zur Erteilung der gemeindlichen Zustimmung können auf Grundlage eines Beschlusses des Ortsgemeinderates im Rahmen der Einzelfallprüfung Ausnahmen zugelassen oder gesonderte Auflagen erteilt werden.“
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag auf Erweiterung eines Wohn- und Ärztehauses, BA 156/25
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB und das gemeindliche Einvernehmen gemäß 173 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Erteilung einer Genehmigung gem. § 173 Abs. 1 BauGB, BA 150/25
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat mit einer Stimmenthaltung einstimmig beschlossen, die Genehmigung gem. § 173 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB, BA 136/25
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, BVA 56/25
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen. Zur Begründung wird die planungsrechtliche Beurteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm vom 14.01.2026 zugrunde gelegt.
Weiterhin hat der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen einstimmig beschlossen, keine Bedenken gegen die abweichende Bauausführung zu äußern.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen eine Beschlussempfehlung zu einer Vertragsangelegenheit ausgesprochen.