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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 9/2023
Aus den Gemeinden
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Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Weißenthurm

Hiermit lade ich alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen (Jagdgenossen) der Stadt Weißenthurm zu der am Donnerstag, den 16. März 2023, um 18:00 Uhr, stattfindenden nicht öffentlichen Sitzung der Jagdgenossenschaft Weißenthurm ein.

Ort: Sitzungssaal der Stadt Weißenthurm, Hauptstraße 185 in 56575 Weißenthurm

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Feststellung der form- und fristgerechten Ordnungsmäßigkeit der Einladung

2.

Feststellung der Anzahl der anwesenden Jagdgenossinnen und Jagdgenossen und derer die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen die vertreten werden. (Beschlussfähigkeit)

3.

Nichtzulassung von Nichtjagdgenossen

4.

Genehmigung der Tagesordnung

5.

Sachbericht und Kassenbericht

6.

Abstimmung zur Entlastung des Jagdvorstandes

7.

Neuverpachtung des Jagdreviers Weißenthurm

8.

Verschiedenes

Die Jagdgenossenschaft setzt sich aus allen Grundstückseigentümern zusammen, die im Eigentum einer bejagbaren Fläche sind, welche zum Jagdrevier Weißenthurm gehört.

Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.

Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen.

Als Nachweis über die zu haltende Fläche ist der Grundbuchauszug bei der Registrierung der Anwesenheit vorzulegen.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Ehepaare.

Die Sitzung ist nicht öffentlich. Zur sachdienlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtjagdgenossen zugelassen werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir möglichst viele Jagdgenossinnen und Jagdgenossen an dem o.g. Termin begrüßen können.

Gerd Heim
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft