über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 25.11.2022
Berichtigung der Bekanntmachung vom 01. Dezember 2022
In der Ausgabe der Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten, Nummer 48, wurde die Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen bekannt gemacht.
Beim Abdruck hat sich leider ein Fehlerteufel eingeschlichen. Die Anlagen 2 (Kostenschätzung Stellplatz-Herstellungskosten) und 3 (Kalkulation des Ablösebetrags), wurden falsch abgedruckt.
Nachfolgend die beiden richtigen Fassungen.
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Anlage 2 zur Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen
Kostenschätzung Stellplatz-Herstellungskosten
| Pos. | Leistungen | Massen | Einheit | Einzelpreis | Gesamtpreis |
| 1 | Baustelle einrichten, vorhalten und räumen | 1 | Psch. | 300,00 € | 300,00 € |
| 2 | Flächen auskoffern, t = 40 cm, laden und entsorgen, 25,00 x 0,45 = 11,3 m³ | 11,3 | m³ | 38,00 € | 429,40 € |
| 3 | Planum erstellen und verdichten | 25 | m² | 2,50 € | 62,50 € |
| 4 | Schottertragschicht liefern und einbauen t = 0,35 cm | 9 | m³ | 50,00 € | 450,00 € |
| 5 | Beton-Tiefbordsteine liefern und verlegen | 16 | Lfd m | 35,00 € | 560,00 € |
| 6 | Rasengittersteine liefern und verlegen | 13 | m² | 50,00 € | 650,00 € |
| 7 | Pflaster liefern und verlegen (Straßenanteil) | 12 | m² | 65,00 € | 780,00 € |
| Baukosten netto | 3.231,90 € | ||||
| MwSt. (19 ) | 614,06 € | ||||
| Baukosten brutto | 3.845,96 € | ||||
| 8 | Unvorhersehbares und Baunebenkosten ca. 20 % | 769,19 € | |||
| Zwischensumme | 4.615,15 € | ||||
| Anteil Instandhaltung 25 % (0,5 %/Jahr-50 Jahre) | 1.153,78 € | ||||
| Gesamtkosten | 5.768,93 € | ||||
| Anteilig 1 m² | 230,75 € |
Anlage 3 zur Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen
Kalkulation des Ablösebetrags
Die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt nach der folgenden Formel:
Ablösebetrag = (Bodenrichtwert + Herstellungskosten) x Stellplatzfläche x 60 %
Bodenrichtwert
Die Höhe der Bodenrichtwerte (€/m²) werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und in Richtwertzonen zusammengefasst. Die Informationen sind beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation abrufbar.
Durchschnittliche Stellplatzherstellungskosten
Ermittlung der Herstellungskosten nach Anlage 2 der Ablösesatzung.
Erforderliche Stellplatzfläche
Die erforderliche Stellplatzfläche wird mit anteiliger Bewegungsfläche auf 25 m² (Richtzahl) festgelegt.
Gewichtung
Gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) darf der Geldbetrag max. 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen.
Berechnung des Ablösebetrags für die Zone I:
(120,00 €/m² + 230,75 €/m²) x 25 m² x 60 % = 5.261,25 € / gerundet: 5.300,00 €
Berechnung des Ablösebetrags für die Zone II:
(80,00 €/m² +230,75 €/m²) x 25 m² x 60 % = 4.661,25 € / gerundet: 4.700,00 €