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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 25.11.2022

über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 25.11.2022

Berichtigung der Bekanntmachung vom 01. Dezember 2022

In der Ausgabe der Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten, Nummer 48, wurde die Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen bekannt gemacht.

Beim Abdruck hat sich leider ein Fehlerteufel eingeschlichen. Die Anlagen 2 (Kostenschätzung Stellplatz-Herstellungskosten) und 3 (Kalkulation des Ablösebetrags), wurden falsch abgedruckt.

Nachfolgend die beiden richtigen Fassungen.

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Emmelshausen, Dezember 2022

Anlage 2 zur Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

Kostenschätzung Stellplatz-Herstellungskosten

Anlage 3 zur Satzung der Stadt Emmelshausen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

Kalkulation des Ablösebetrags

Die Berechnung des Ablösebetrags erfolgt nach der folgenden Formel:

Ablösebetrag = (Bodenrichtwert + Herstellungskosten) x Stellplatzfläche x 60 %

Bodenrichtwert

Die Höhe der Bodenrichtwerte (€/m²) werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und in Richtwertzonen zusammengefasst. Die Informationen sind beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation abrufbar.

Durchschnittliche Stellplatzherstellungskosten

Ermittlung der Herstellungskosten nach Anlage 2 der Ablösesatzung.

Erforderliche Stellplatzfläche

Die erforderliche Stellplatzfläche wird mit anteiliger Bewegungsfläche auf 25 m² (Richtzahl) festgelegt.

Gewichtung

Gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) darf der Geldbetrag max. 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen.

Berechnung des Ablösebetrags für die Zone I:

(120,00 €/m² + 230,75 €/m²) x 25 m² x 60 % = 5.261,25 € / gerundet: 5.300,00 €

Berechnung des Ablösebetrags für die Zone II:

(80,00 €/m² +230,75 €/m²) x 25 m² x 60 % = 4.661,25 € / gerundet: 4.700,00 €