Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemOFeststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Laudert

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Laudert

Nachdem der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Laudert am 21.11.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Laudert in seiner Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):  —  282.779,34 €

b)

Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):  —  36.348,30 €

c)

Eigenkapital am 31.12.2021:  —  5.302.490,07 €

d)

Bilanzsumme am 31.12.2021:  —  7.357.685,02 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 09.01.2023 bis Dienstag, 17.01.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

Laudert, den 23.12.2022 — Winfried Erbes, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Laudert  —  (DS)