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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Morshausen für die Jahre 2024 und 2025 vom 28.02.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 196.600 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  350 v. H.

- Grundsteuer B  —  470 v. H.

- Gewerbesteuer  —  385 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  48 €

- für den zweiten Hund  —  80 €

- für jeden weiteren Hund  —  120 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  600 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.200 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.800 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug  —  2.938.774,12 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  2.922.984,12 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  2.923.744,12 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt  —  2.946.844,12 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Morshausen, 28.02.2024
(DS)
Hans-Peter Friedrich,
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 11.03.2024 bis Dienstag, 19.03.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mitteilrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Morshausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Morshausen, 28.02.2024
Hans-Peter Friedrich
Ortsbürgermeister