Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 29.02.2024 die Abgabensätze für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 01.04.2022 sind die festgesetzten Abgabensätze ortsüblich bekannt zu machen.
Die öffentlich-rechtlichen Entgelte der Abwasserbeseitigung (Gebühren, Beiträge, Aufwendungsersatz §§ 2, 7 und 13 KAG) werden wie folgt festgesetzt:
1. Einmaliger Beitrag
Die Beitragssätze nach § 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden festgesetzt:
| 1.1 | für das Schmutzwasser — 4,70 €/m² Maßstabseinheit |
| 1.2 | für das Oberflächenwasser — 11,10 €/m² Maßstabseinheit |
2. Laufende Entgelte
| 2.1. | Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser je m³ gewichtete |
| Schmutzwassermenge einschließlich Abwasserabgabe — 2,60 € |
| 2.2. | Wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlag — 0,08 € |
| 2.3. | Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser pro |
| Quadratmeter beitragspflichtige Grundstücksfläche — 0,50 € |
Verteilungssätze der entgeltsfähigen Aufwendungen:
Von den entgeltsfähigen Aufwendungen, die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden als wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagsbeseitigung 100 v. H. erhoben.
Von den auf das Schmutzwasser entfallenden Aufwendungen werden 25,00 v. H. als wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 Abs. 3 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung sowie 75,00 v. H. als Benutzungsgebühr Schmutzwasser gemäß § 18 Abs. 3 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben.
Vorausleistungen
Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr Schmutzwasser und die wiederkehrenden Beiträge für Niederschlagswasser und Schmutzwasserbeseitigung werden in Höhe des voraussichtlichen Entgeltes für das Jahr 2023 veranlagt, und zwar jeweils ¼ des voraussichtlichen Betrages für das laufende Jahr zu den in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen Fälligkeits- bzw. Zahlungsterminen.
3. Fäkalschlammbeseitigung
Für die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen mit Überlauf in Gewässer oder Versickerung in den Untergrund beträgt die Gebühr 40,00 €/m³ Nassschlamm.
4. Kostenanteil für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen
| 4.1. | Laufender Kostenanteil je m² entwässerter Straßenfläche — 0,75 € |
| 4.2. | Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung |
| je m² entwässerter Straßenfläche — 18,72 € |
| 4.3. | Investitionskostenanteil für die Erneuerung in geschlossener Bauweise |
| je m² entwässerter Straßenfläche — 9,11 € |
| 4.4. | Investitionskostenanteil für die Erneuerung in offener Bauweise |
| je m² entwässerter Straßenfläche — 28,56 € |
Die o.g. Entgeltsätze der Investitionskostenanteile für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen für die erstmalige Herstellung, die Erneuerung in geschlossener Bauweise und die Erneuerung in offener Bauweise (Ziff. 4.2, 4.3 und 4.4.) finden bereits für das Wirtschaftsjahr 2023 Anwendung.