Am Samstag, 21.03.2026, findet um 18:00 Uhr, im Gemeindehaus in Karbach, Talstraße 8, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Karbach statt.
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher | |
| 2. | Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes | |
| 4. | Kassenbericht | |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes | |
| 6. | Haushalt für das Jagdjahr 2026/2027 | |
| 7. | Verwendung des Reinertrags aus der Regiejagd | |
|
| a. | Übernahme der Verpflegung für die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 21.03.2026 |
|
| b. | Anschaffung eines Straßenschildersatzes zur Durchführung von Drückjagden |
|
| c. | Anschaffung von Drückjagdböcken |
| 8. | Mitteilungen, Anregungen | |
Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Karbach liegen (Mitglieder), werden hiermit zu dieser Genossenschaftsversammlung eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.