Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein: Die Abwasserentgelte bleiben im Jahr 2026 unverändert.
Trotz umfangreicher Investitionen müssen Sie für die Abwasserbeseitigung nicht mehr bezahlen.
Umfangreiche Aufgaben
Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein betreiben für ihre 3 Städte und 30 Ortsgemeinden insgesamt:
Lediglich die Ortsgemeinde Laudert sowie der Gewerbe- und Industriepark Wiebelsheim leiten ihr Abwasser zur Kläranlage Simmern. Damit wird die Abwasserentsorgung für nahezu alle Einwohner zuverlässig sichergestellt. Rund 99,95 % der Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sind an eine Klär- oder Kleinkläranlage angeschlossen.
Ein großes Netz für sauberes Wasser
Das Kanalnetz in der Verbandsgemeinde ist rund 330 Kilometer lang.
Etwa ein Viertel der Einwohner ist an ein Trennsystem angeschlossen, drei Viertel an ein Mischsystem. Zur sicheren Behandlung von Regen- und Schmutzwasser werden zahlreiche Becken, Überläufe und Pumpwerke betrieben. Insgesamt betreuen die Verbandsgemeindewerke 190 Abwasseranlagen.
Investitionen für eine sichere Zukunft
Im Jahr 2026 investiert das Abwasserwerk mehr als 9 Millionen Euro. Geplant sind unter anderem:
Diese Maßnahmen sind notwendig, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und auch künftig eine zuverlässige und umweltgerechte Abwasserentsorgung zu gewährleisten.
Grundlage der Abwasserentgelte
Die Abwasserentgelte werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Das bedeutet: Die Entgelte decken ausschließlich die tatsächlichen Kosten für Ableitung und Reinigung des Abwassers. Der Bürger zahlt verursachergerecht nur die Kosten, die dem Abwasserwerk hierdurch entstehen.
Festsetzung der Abwasserentgelte 2025
Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein werden in den nächsten Tagen die Bescheide über die laufenden Entgelte für die Abwasserbeseitigung versenden.
Abgerechnet werden die Entgelte für das Jahr 2025, wobei gleichzeitig Vorausleistungen für das Jahr 2026 festgesetzt werden.
Die Sätze der abzurechnenden laufenden Entgelte für das Jahr 2025 und der Vorausleistungen 2026 wurden wie folgt beschlossen:
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| Abrechnung und Vorausleistung | |
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| 2025 | 2026 |
| Benutzungsgebühr Schmutzwasser je m³ | 2,60 € | |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m² | 0,08 € | |
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² | 0,50 € | |
Die Abrechnung 2025 erfolgt zum 15. April 2026. Die Vorausleistungen für 2026 werden mit je einem Viertel zum 15.04., 15.05., 15.08 und 15.11.2026 angefordert.
Bei Fragen zur Abrechnung erreichen Sie Frau Mayer telefonisch unter 06747/121-163 und Herrn Neiser telefonisch unter 06747/121-142 oder per E-Mail (verbrauchsabrechnung@vg-hm.de).