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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „In der Steinewies“; Ortsgemeinde Laudert Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Laudert hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Horst-Uhlig-Straße-Erweiterung“ gefasst.

In der Sitzung am 03.02.2022 hat der Ortsgemeinderat Laudert beschlossen, die bisherige Bezeichnung des Bebauungsplans zu ändern, den Geltungsbereich zu erweitern sowie das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „In der Steinewies“.

Das Plangebiet bzw. die insgesamt 17 Teilgeltungsbereiche sind zur Verdeutlichung im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Laudert die bedarfsorientierte Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes südwestlich der Ortslage um eine Fläche von ca. 3,4 ha, um den ortsansässigen Gewerbegebieten eine Erweiterungsmöglichkeit zu bieten.

Der Bebauungsplan kann vorliegend nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll daher gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zuge des nächsten Änderungsverfahrens.

Aufgrund des Einleitungsbeschlusses und der Beschlüsse zum Planentwurf erfolgte in der Zeit vom 19.04.2022 bis 24.05.2022 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat Laudert in seiner Sitzung am 20.07.2022 beraten und abgewogen. Das Ergebnis der Würdigung ist als Auszug aus der Sitzungsniederschrift im Internet veröffentlicht (vgl. Internetadresse unten). Des Weiteren wurde beschlossen, den Geltungsbereich zu ergänzen.

Nach erfolgter Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen wurde der angepassten Entwurfsplanung im Sitzungstermin am 07.12.2022 zugestimmt und beschlossen, die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.12.2022 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In der Steinewies“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz und Umweltbericht) sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 24.03.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Laudert bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Laudert deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html

aufrufen. Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde im Vorfeld der Planung eine Bestandsdokumentation der Vegetation im betreffenden Gebiet durchgeführt. Es wurden folgende Arten umweltbezogener Belange abgearbeitet:

Landschaftsanalyse und Bewertung

- Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild

- Geologie / Pedologie

- Hydrologie

- Klima

- Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte

- Potentielle natürliche Vegetation

- Bestandssituation

- Fauna

- Zusammenfassende Bewertung

Eingriff

- Landschaftsbild und Erholung

- Boden

- Hydrologie

- Klima

- Pflanzen- und Tierwelt

- Zusammenfassende Bewertung

Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach § 44 BNatSchG

- Mögliche Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten

- Liste der streng geschützten Arten

- Potentiell betroffenes Arteninventar und Ergebnisse

Maßnahmen zur Eingriffskompensation

- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

- Ausgleichsmaßnahmen

Zuordnungsfestsetzung

Flächenbilanz

Hieraus ergeben sich die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen

  • AM1 (Anlage und Entwicklung einer grabenbegleitenden Saumvegetation)

  • AM2 (Anpflanzung - Öffentliche Grünfläche)

die folgenden Ersatzmaßnahmen:

  • E1 Waldumwandlung

  • E2 Ausweisung von Waldrefugien

  • E3 Ausweisung eines Waldrefugiums

  • E4 Entfichtung

  • E5 Ausweisung eines Waldrefugiums

  • E6 Rückbau von Entwässerungsgräben

  • E7 Anlage von Waldinnenrand

  • E8 Anlage von Waldinnenrand

  • E9 Anlage von Waldinnenrand

  • E10 Entwicklung von Waldinnenrand

  • E11 Entwicklung von Waldinnenrand

  • E12 Entwicklung von Waldinnen- und außenrand

  • E13 Altbaumsicherung

sowie folgende Maßnahmen aus dem Öko-Konto

  • Wegebepflanzung (OEK-1345478518104) (2001)

  • Waldumbau (OEK-1345478518102) (2001) - Waldumbau nur auf 11.000m²

  • Bachentfichtung (OEK-1509953155846) (kein Datum genannt, zuletzt geändert 2014) - Naturnahe Waldbewirtschaftung

Anmerkung:

Die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können dem Beschlussauszug über die Würdigung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren entnommen werden.

Aus der Öffentlichkeit ist im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB eine Anregung eingegangen.

Ortsgemeinde Laudert, 10.03.2023 — Winfried Erbes,
Ortsbürgermeister