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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Unbefugtes Befahren des Rad- und Wirtschaftsweg

Seit der Fertigstellung im Oktober müssen wir feststellen, dass sich das unbefugte Befahren mit privaten Kfz etabliert hat und stetig erhöht. Hierbei werden möglicherweise Fahrradfahrer, insbesondere Kinder und Sparziergänger gefährdet.

Daher der nochmalige Hinweis:

Der kombinierte Rad- und Wirtschaftsweg dient dem Radverkehr und zu gleichen Teilen der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke. Dieser Weg ist zwar eine öffentliche Einrichtung, aber keine öffentliche Straße. Die Nutzung mit privaten Kfz ist untersagt.

Das zuständige Ordnungsamt wird nun gebeten, die Ahndung in Form von Bußgeldmaßnahmen zu prüfen.

Alexander Wehr, Ortsbürgermeister