Nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Emmelshausen besteht die Möglichkeit eine Urne in einem sogenannten Rasengrab zu bestatten. Die Flächen außerhalb der Grabplatten werden nach der Beisetzung von dem Friedhofspersonal eingesät und für die Dauer der Belegung als Rasenfläche unterhalten. Mit diesem Angebot der Grabgestaltung ist dem Bedürfnis der Angehörigen einer aufwandsfreien Grabpflege Rechnung getragen worden.
Die Friedhofsverwaltung muss in der letzten Zeit feststellen, dass auf den Rasengräbern Blumenschmuck, Kerzen etc. von den Hinterbliebenen aufgestellt werden. Bedingt dadurch kommt es bei den Mäharbeiten der angrenzenden Rasenflächen zu Behinderungen, die einen erhöhten Arbeitsaufwand erfordern.
Der erwünschte wirtschaftliche Arbeitsablauf der Rasengrabpflege ist nicht zu erreichen, wenn das Friedhofspersonal vor den Mäharbeiten Blumenschmuck, Kerzen etc. entfernen muss. Auch die spätere Zuordnung dieses Grabschmucks auf die einzelnen Gräber ist auf Dauer nicht leistbar.
Daher bitten wir Sie den Grabschmuck und die Kerzen bis zum 23.03.2026 zu entfernen, ansonsten werden diese nach Ablauf der Frist vom Friedhofspersonal entsorgt.
Im Interesse einer erleichterten und wirtschaftlichen Durchführung der Mäharbeiten bitten wir künftig das Aufstellen von Blumenschmuck und Kerzen etc. auf den Rasengräbern zu unterlassen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.