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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 08.07.2020 – AEntwS –

Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein werden in der 12. Kalenderwoche, zwischen dem 16.03. – 20.03.2026, eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anschlusses der Grundstücksentwässerungsanlagen der bebauten Grundstücke in dem Neubaugebiet „Vor dem Schlag“ in der Stadt Sankt Goar, Ortsteil Biebernheim, vornehmen.

Auf der Grundlage des Landeswassergesetzes und den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans wurden die Baugebiete im Trennsystem kanalisiert. D.h., es wurde je ein Hausanschluss für Schmutz- und Regenwasser verlegt. Schmutz- und Regenwasser dürfen somit nur getrennt an die jeweils dafür bestimmten Abwasserleitungen angeschlossen werden. Der Anschluss von Drainagewasser ist generell nicht erlaubt.

Grund der Überprüfung sind festgestellte Schmutzwasserablagerungen im Zulauf der Regenrückhaltebecken, die auf einen oder mehrere Fehlanschlüsse hindeuten.

Nach § 17 der AEntwS sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke berechtigt, die Abwasseranlagen auf den Grundstücken zu überprüfen. Den damit beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Anlagen Zutritt zu gewähren. Grundstückeigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückeigentümer unverzüglich zu beseitigen.

Ein ungehinderter Zutritt auf die Grundstücke bitten wir zu gewährleisten. Kontrollschächte sind sichtbar freizulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abwasserwerk