Zur Abrechnung kommt der wiederkehrende Ausbaubeitrag für das Jahr 2022.
Im Kalenderjahr 2022 sind beitragsfähige Kosten in Höhe von 52.620,14 € für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit A angefallen. Diese Kosten sind bei der Abrechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2022 zu berücksichtigen.
Nach Abzug des Gemeindeanteils (30 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit A, beträgt die gesamte Beitragsbelastung aus der Abrechnung 2022 rd. 0,21 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche. Mit berücksichtigt werden bei dieser Abrechnung auch die Grundstücke, die lt. Satzung, ab dem 01.01.2020 nach Verschonung erstmalig beitragspflichtig sind.
Die Beitragsbescheide werden in den nächsten Tagen mit Beitragsfälligkeit im Juni 2023 versandt.