Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 01. März 2023 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zu einer weiteren Sitzung zusammen.
Solider Haushalt - wichtige Investitionen
Im öffentlichen Teil der Sitzung kommen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Sondervermögen "Einrichtung Abwasserbeseitigung" - Sparte Emmelshausen; Jahresabschluss zum 31.12.2021 und Entscheidung über das Jahresergebnis 2021 einschließlich Vorlage des Lageberichts
Da die Feststellung des Jahresabschlusses umfasst, nahmen weder der Bürgermeister noch die Beigeordneten an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Herr Hans Werner Stein übernahm als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz. Er verwies auf die Vorberatungen in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werkausschusses am 23.02.2023.
Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig,
| 1) | die Jahresbilanz zum 31.12.2021 in die Aktiva und Passiva auf 40.618.487,30 Euro festzustellen, |
| 2) | den Jahresgewinn in Höhe von 328.096,70 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und |
| 3) | den Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen. |
Sondervermögen "Einrichtung Abwasserbeseitigung" - Sparte Sankt Goar - Oberwesel; Jahresabschluss zum 31.12.2021 und Entscheidung über das Jahresergebnis 2021 einschließlich Vorlage des Lageberichts
Der Bürgermeister und die Beigeordneten nahmen weiterhin nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Herr Stein führte den Vorsitz.
Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig Folgendes:
| 1) | Die Jahresbilanz zum 31.12.2021 wird in Aktiva und Passiva auf 18.833.897,79 Euro festgestellt. |
| 2) | Der Jahresverlust in Höhe von 202.997,84 Euro wird aus der Allgemeinen Rücklage abgedeckt. |
| 3) | Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht werden gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festgestellt. |
Den Vorsitz übernahm nun wieder Bürgermeister Unkel.
Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein; Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Bürgermeister Unkel verwies auf die Vorlage und die Vorberatungen in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Werksausschusses am 23.02.2023. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,
| 1) | dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und dem Investitionsprogramm des Abwasserwerks für die Jahre 2022-2026 zuzustimmen sowie |
| 2) | den Finanzplan des Abwasserwerks für die Jahre 2022-2026 zur Kenntnis zu nehmen. |
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für das Haushaltsjahr 2023
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte im Rahmen seiner Haushaltsrede die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2023. Die Haushaltsrede ist im Anschluss an diesen Bericht abgedruckt. Er ging hier insbesondere auf die geplanten investiven Ausgaben im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren und der Grundschulen ein. Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan entsprechend der Vorlage der Verwaltung.
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Gondershausen; Vergabe der Lieferungen und Leistungen der Rohbaugewerke und der Gebäudehülle
Der Vorsitzende stellte die Ausschreibungsergebnisse vor. Er betonte dabei, dass durch die erneute Ausschreibung der im Dezember 2022 aufgehobenen Ausschreibungen für die Gewerke Rohbau, Gerüst und Blitzschutz erhebliche Einsparungen erzielt werden konnten. Der Verbandsgemeinderat beschloss sodann einstimmig, die Lieferungen und Leistungen wie folgt zu vergeben:
| 1) | Erd-, Maurer- und Betonarbeiten: Bruttoauftragssumme — 354.476,77 € |
| 2) | Toranlagen: Bruttoauftragssumme — 20.897,59 € |
| 3) | Fenster, Außentüren, Raffstore: Bruttoauftragssumme — 62.052,55 € |
| 4) | Zimmererarbeiten: Bruttoauftragssumme — 19.409,79 € |
| 5) | Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Bruttoauftragssumme — 93.778,75 € |
| 6) | Bauschild: Bruttoauftragssumme — 1.456,92 € |
| 7) | Gerüstbauarbeiten: Bruttoauftragssumme — 22.959,27 € |
| 8) | Blitzschutz- und Erdungsarbeiten: Bruttoauftragssumme — 9.584,19 € |
Kanalauswechslung Lindenstraße und Ahornweg in der Ortsgemeinde Mermuth; Vergabe der Lieferungen und Leistungen
Bürgermeister Peter Unkel stellte die geplante Maßnahme vor. Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Arbeiten zur Kanalauswechslung Lindenstraße und Ahornweg nach Prüfung und fachtechnischer Wertung an den insgesamt günstigsten Bieter zu vergeben.
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP ab 1. März 2023
Bürgermeister Unkel erläuterte die Zielrichtung des Kommunalen Klimapaktes Rheinland-Pfalz (KKP). Fragen aus dem Rat wurden beantwortet. Fachbereichsleiter Stefan Assies informierte darüber, dass die Ortsgemeinden und Städte dem KKP nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde beitreten können. Der Verbandsgemeinderat beschloss daraufhin einstimmig:
Die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| • | Generalsanierung einschließlich energetischer Sanierung Grundschule Halsenbach |
| • | Erweiterung Rathaus mit PV-Anlage |
| • | Energetische Sanierung des Rathauses (u.a. Vollwärmeschutz, LED-Beleuchtung) |
| • | Neubau Kläranlage Oberwesel mit Vergasung der Faulgase in einem BHKW sowie PV-Anlage, energiesparende Kläranlagentechnik |
| • | Neubau Kläranlage Sankt Goar mit Vergasung der Faulgase in einem BHKW sowie PV-Anlage, energiesparende Kläranlagentechnik |
| Auf dieser Basis wurde die Verwaltung beauftragt, | |
| • | die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, |
| • | zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie |
| • | entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen. |
Radverkehrskonzept der VG Hunsrück-Mittelrhein; Information und weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Brechenser vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus, der das Radverkehrskonzept vorstellte.
Dieser informierte hierbei vor allem zu den Zielen des Konzeptes, den möglichen Radwegen sowie den Kosten (Einrichtung/Ausbau/Beschilderung der Radwege, laufende Unterhaltung).
Bei Umsetzung aller Wege wäre theoretisch mit Kosten in Höhe von 22 Mio. € zzgl. der Kosten der laufenden Unterhaltung zu rechnen. Ob und in welcher Höhe Fördergelder abgerufen werden können, steht noch nicht fest und hängt von den zur Zeit der Antragstellung angebotenen Förderprojekten ab.
Da bei nicht klassifizierten Straßen grundsätzlich die jeweilige Stadt/Ortsgemeinde Baulastträger ist, haben die dortigen Gremien über die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Thomas Biersch, Leiter der Stabstelle Tourismus, Kultur, Wirtschaftsförderung, stellte mögliche Maßnahmen vor und ging hierbei vor allem auf die Planung eines Radweges zur Verbindung der ehemaligen Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel ein.
Die Strecke durch das Niederbachtal nach Oberwesel verbindet die „Höhengemeinden“ mit den „Rheingemeinden“ und entfaltet somit gemeindeübergreifende Bedeutung. Der Streckenteil wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle, z.B. als Zubringer zum BUGA-Höhenradweg, spielen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Weges wurde vorgeschlagen, die Planungskosten bis zur Leistungsphase 3 über die Verbandsgemeinde zu finanzieren.
Auf Anfrage teilte Herr Brechenser mit, dass betroffene Dritte wie die Stadt Boppard oder die BUGA GmbH ebenfalls in die Planungen einbezogen wurden.
Nach Beantwortung weiterer Fragen aus dem Gremium fasste der Verbandsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
| 1) | Der VG-Rat nimmt das Radverkehrskonzept zustimmend zur Kenntnis. |
| 2) | Für die vorgestellten Wege, die ohne große Baumaßnahmen umgesetzt werden können, soll das Verfahren zur Beschilderung eingeleitet und ein Zuschuss beim Landesbetrieb Mobilität aus dem Programm „Stadt und Land“ betragt werden. |
| 3) | Ein Planungsbüro soll mit der Vorplanung zum Ausbau des Niederbachtals bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden. |
Ergänzungswahl zu den Ausschüssen des Verbandsgemeinderates Hunsrück-Mittelrhein
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das stellvertretende Ausschussmitglied Kilian Rielau (FWG-Fraktion) sein Mandat als Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss mit Ablauf des 31.01.2023 niedergelegt hat.
Die FWG-Fraktion schlug Frau Helga Metz, Gondershausen als Nachfolgerin für Herrn Rielau vor. Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.
Das Ratsmitglied Armin Bernd beantragte eine offene Abstimmung.
Der Verbandsgemeinderat stimmte einer offenen Abstimmung einstimmig zu und wählte in diesem Rahmen Frau Helga Metz als Stellvertreterin in den Haupt- und Finanzausschuss.
Information über Nebentätigkeiten/Ehrenämter gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Bürgermeister Peter Unkel informierte gemäß § 119 Abs. 3 LBG über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Jahr. Die Beigeordneten nehmen keine Ehrenämter wahr, über die zu berichten wäre.
Im nichtöffentlichen Teil kommen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Krankenhaus GmbH St. Goar-Oberwesel
Frau Dr. Schultner-Mäder, Vorsitzende der FWG-Fraktion, stellte den Antrag und die Anfrage vor und erläuterte die Hintergründe.
Nach Erörterung der Angelegenheit beschloss der Verbandsgemeinderat mehrheitlich, die beantragte Gesprächsrunde nicht durchzuführen. Die Anfrage wird nach Beteiligung der Krankenhaus GmbH beantwortet werden.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen bleibt die Verbandsgemeindeumlage weiterhin stabil - Erhebliche Investitionen in unsere Schulen und Feuerwehren
„Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir beraten heute mit dem VG-Etat 2023 den nunmehr vierten Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. Er weist im Ergebnishaushalt ein vertretbares Minus aus, was jedoch aufgrund der zu erwartenden positiven Vorjahresergebnisse zu Gunsten einer gleichbleibenden Umlage in Kauf genommen wird.
Der Finanzhaushalt ist nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung ausgeglichen.
Im investiven Bereich sind Auszahlungen von insgesamt 9,1 Mio. € vorgesehen, die zu einem großen Teil in den Bereich unserer Freiwilligen Feuerwehren und der Grundschulen fließen.
In diesem Jahr sind 1,46 Mio. € für neue Feuerwehrfahrzeuge eingeplant und 3,8 Mio. € für die Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser in Gondershausen (1,4 Mio. € in 2023 und 700 T€ in 2024) und Emmelshausen (2,4 Mio. € in 2023 und 3,95 Mio. € in 2024).
Für allgemeine Feuerwehrausrüstung, Dienst- und Schutzkleidung stehen insgesamt 202.000 € bereit.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Jahre 2023 bis 2026 liegt im Bereich des Brandschutzes bei rd. 12,3 Mio. €!
Da ist es gut, dass wir kein neues Rathaus zu finanzieren haben…
Erfreulich gut angelaufen sind unsere Ausbildungen der „First Responder“, für deren weitere Ausstattung 15.000 € im Etat enthalten sind.
Für unsere fünf Grundschulen sind dieses Jahr Investitionen von rd. 3 Mio. € vorgesehen. Neben der Generalsanierung der Grundschule Gondershausen, für die weitere 2,4 Mio. € einkalkuliert sind, entfallen auf den DigitalPakt Schule nochmals 100.000 €. Für die beiden Grundschulen in Halsenbach und Pfalzfeld sollen Sanierungskonzepte erstellt werden, um die künftigen Investitionen in die Gebäude absehen zu können.
Auch für den Ausbau des Ganztagsangebotes wurden Ansätze gebildet, hier stehen jedoch noch die Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise greifenden Rechtsanspruches aus.
Im Tourismusbereich wird das zertifizierte Netz an Wanderwegen und Traumschleifen weiter ausgebaut. Die hohen Bewertungen sprechen für die Attraktivität unserer Verbandsgemeinde nicht nur für die Gäste, sondern auch für die hier lebenden Menschen. Dies gilt auch für die Beschilderung der Radwege, für die entsprechende Mittel bereitstehen.
Unsere beiden Bäder erfreuen sich großer Beliebtheit. Beim Panoramabad stehen in diesem Jahr größere Unterhaltungsaufwendungen an (Granulat-Wasser-Desinfektion; Erneuerung der Regeltechnik des Senkbodens; Erneuerung der Großfilteranlage, Sanierung des Beckens und des Beckenumlaufs). Kostenpunkt: rd. 100.000 €.
Gerade die Preise für Energie (insbesondere Strom und Gas) sind extrem angestiegen, was sich auch im Haushalt der Verbandsgemeinde an deutlich höheren Aufwendungen ablesen lässt. Die „Preisbremsen“ bei Gas und Strom sind hierin bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der anstehenden Tarifrunde 2023 wurde in der Personalkostenhochrechnung des Beschäftigtenbereichs eine Tarifsteigerung in Höhe von 5% berücksichtigt.
Mit der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes geht nicht nur die viel diskutierte Anhebung der Nivellierungssätze bei den Realsteuern einher:
Diese Nivellierungssätze werden bereits (unabhängig davon, welche Hebesätze die Gemeinde beschlossen hat) zur Berechnung der Steuerkraft ab 2023 angewandt, was letztlich auch zu einem Anstieg der Umlagegrundlagen führt. Bis auf wenige Ausnahmen haben die Städte und Ortsgemeinden in unserer Verbandsgemeinde die Realsteuerhebesätze mindestens auf die Nivellierungssätze angehoben.
Das neue Gesetz und die drastisch erhöhten Nivellierungssätze sind aus kommunaler Sicht durchaus umstritten. Die angewandten Vergleichsmaßstäbe zu Kommunen in anderen Bundesländern erscheinen teils zweifelhaft, zudem wird kritisiert, dass zu wenig Landesmittel in den Verteiltopf kommen. Außerdem werden nach bisherigen Probeberechnungen die Kreise und kreisfreien Städte im Ergebnis begünstigt.
Die Zeche zahlen Bürgerschaft und Unternehmen, und das in Zeiten mit ohnehin hohen Belastungen. Aber unsere Kommunen haben de facto keine andere Wahl, als die neuen Nivellierungssätze anzuhalten!
Mit dem neuen LFAG gehen aus Sicht unserer Verbandsgemeinde auch deutliche Einbußen einher:
| • | Die Investitionsschlüsselzuweisungen (2022 = 113.076 €) fallen gänzlich weg. |
| • | An Stelle der bisherigen Schlüsselzuweisung B 1 (2022 = 239.360 €) und der Schlüsselzuweisung B 2 (2022 = 1.968.988 €) wird eine neu berechnete Schlüsselzuweisung B (Ansatz 2023 = 503.100 €) und eine Zuweisung für zentrale Orte (Ansatz 2023 = 293.400 €) gewährt. |
Hierdurch reduzieren sich die Zuwendungen an die VG um rd. 1,5 Mio. €, was auch nicht durch die Verminderung der an den Rhein-Hunsrück-Kreis zu zahlenden Kreisumlage von zuvor 885.650 € auf nunmehr 135.750 € kompensiert wird (die Schlüsselzuweisung B gehört im Gegensatz zur Zuweisung für zentrale Orte nicht zu den Umlagegrundlagen). Der Hebesatz der Kreisumlage steigt 2023 von bisher 45,0 v. H. auf 46,25 v. H.
Nur durch die gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,29 Mio. € höheren Umlagegrundlagen kann die Verbandsgemeindeumlage konstant bei 27,5 v. H. gehalten werden. Dies führt zu einem Umlageaufkommen von 9.259.460 € (Vorjahr: 8.220.380 €). Dies schlagen wir auch deshalb vor, um unsere Städte und Ortsgemeinden nicht zusätzlich zu den Auswirkungen der Energiekrise etc. noch mehr zu belasten und deren finanziellen Spielraum weiter einzuschränken.
Nicht zuletzt aufgrund der höheren Aufwendungen im Personalsektor und bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung wird die Sonderumlage für die Grundschulen allerdings von 3,59 v. H. auf 3,91 v. H. angehoben. Hieraus ergibt sich ein Umlageaufkommen von 1.186.020 € (Vorjahr: 972.072 €).
Ich bitte Sie, unserem durchaus soliden und investitionsstarken Etatentwurf für unsere schöne Verbandsgemeinde entsprechend unserem Beschlussvorschlag zuzustimmen.“