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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maisborn für die Jahre 2025 und 2026 vom 13.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

285.970 €

280.650 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

277.580 €

274.100 €

der Jahresergebnis auf

8.390 €

6.550 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

5.180 €

13.860 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

36.270 €

285.950 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

38.600 €

392.320 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-2.330 €

-106.370 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

-2.850 €

92.510 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigung) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

328.500 €

50.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2025

2026

0 €

0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätissicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für Grundstücke

(Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

3.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund

42 €

42 €

b) für den zweiten Hund

102 €

102 €

c) für jeden weiteren Hund

204 €

204 €

d) für den ersten gefährlichen Hund

500 €

500 €

e) für den zweiten gefährlichen Hund

750 €

750 €

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000 €

1.000 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 984.874,60 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 975.224,60 € und zum 31.12.2025 voraussichtlich 983.614,60 €

§ 7

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Maisborn, 13.03.2025  —  (S) Claus Schumacher,
 —  Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.03.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 24.03.2025 bis Dienstag, 01.04.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Maisborn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Maisborn, 13.03.2025 — (S) Claus Schumacher,
 —  Ortsbürgermeister