Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 5. März 2026 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zu einer weiteren Sitzung zusammen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung kamen folgende Punkte zur Beratung und Beschlussfassung:
Auftrennung des Verfahrens in die Teilpläne "Windenergienutzung Teil A" und "Windenergienutzung Teil B"
Der Vorsitzende informierte über die Beratungen und den gefassten Beschluss im Hauptausschuss am 26.02.2026.
Herr Schmitz, KARST Ingenieure, stellte die bisherigen Planungen inklusive der Potentialflächen vor. Er ging hierbei auch auf die Kriterien ein, die ausschlaggebend für die Zuordnung einer Fläche zum Teilplan A oder B sind. Herausgestellt wurde dabei unter anderem das Kriterium des arrondierenden Charakters zu bestehenden Windenergieanlagen.
Dieses Kriterium wurde besonders hinsichtlich der geplanten Windenergieanlagen in Thörlingen diskutiert, die laut Beschlussfassung in der vorgenannten Sitzung des Hauptausschusses entgegen dem verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag dem Teilplan A zugeordnet wurden. Fragen aus dem Gremium zur Beschlusslage in der Gemeinde Thörlingen wurden beantwortet.
Fragen aus den Gemeinden Gondershausen und Morshausen hinsichtlich einer möglichen (ggf. späteren) Zuordnung der dort geplanten Anlagen zum Teilplan A wurden beantwortet.
Bürgermeister Peter Unkel stellte heraus, dass Potentialflächen, bei denen die vorgestellten Kriterien zum jetzigen Zeitpunkt nicht bejaht werden konnten, dem Teilplan B zugeordnet werden sollen.
Eine Aufnahme einer Fläche in den Teilplan B bedeutet nicht deren Ablehnung, sondern lediglich eine weitere intensive Prüfung und Abwägung aller Belange. Eine Einteilung der Flächen in zwei Teilpläne ermöglicht für die Flächen, bei denen kein weiterer Prüfungsbedarf besteht, einen schnelleren Start ins Verfahren.
| a) | Der Verbandsgemeinderat nahm den aktuellen Sachstand mehrheitlich zur Kenntnis und beschloss aufgrund dargelegter Gründe eine Auftrennung des Verfahrens der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in die Teilpläne „Windenergienutzung Teil A“ (Potentialflächen in den Gemarkungen Hungenroth, Kratzenburg, Lingerhahn, Ney, Thörlingen und Utzenhain) und „Windenergienutzung Teil B“ (Potentialflächen in den Gemarkungen Emmelshausen, Gondershausen und Morshausen). |
| b) | Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, zunächst nur die Fortsetzung des Verfahrens für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergienutzung Teil A“ weiter zu verfolgen. |
| Das Einholen der landesplanerischen Stellungnahme (§ 20 LPlG) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) für den Teilplan A soll demnach zeitnah erfolgen. |
| Für den Teilplan B erfolgt eine erneute Beratung in den Gremien, wenn die dargestellten Fragestellungen geklärt sind. |
| c) | Die Kosten der Planfortschreibung der Verbandsgemeinde werden durch die begünstigten Gemeinden getragen. In der ersten Planungsphasen erfolgt die Kostenaufteilung nach Wunschflächen, die dargestellt und auf Umsetzung geprüft werden. Die Kostenaufteilung der weiteren Planungsleistungen für das konkrete Flächennutzungsplanverfahren erfolgt im Verhältnis der möglichen zu errichtenden WEA. |
| d) | Der Verbandsgemeinderat bat darum und erwartet, dass die neu hinzukommenden Windenergieanlagenstandorte Bestandteil des bestehenden Solidarpaktes Windenergie werden. |
a) Beratung und Beschlussfassung über den aktuellen Planungsstand
b) Einholen der landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 LPlG
Herr Heuser, KARST Ingenieure, informierte zum Verfahren der Zusammenführung der Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel. Die Verpflichtung zur Zusammenlegung der Flächennutzungspläne ergibt sich bereits aus dem Fusionsgesetz. Um diese Zusammenlegung vollziehen zu können, ist wegen landesplanerischer Vorgaben eine Reduzierung der ausgewiesenen Bauflächen erforderlich.
Die betroffenen Gemeinden haben im Vorfeld über mögliche zurückzuplanende Flächen beraten und beschlossen. Das Ergebnis dieser Beratungen stellte Herr Heuser dem Gremium vor. Insgesamt können ausreichend Wohnbauflächen zurückgeplant werden, sodass sich ein positiver Schwellenwert in Höhe von 4,37 ha im Gesamtergebnis ergibt.
Herr Heuser erläuterte dem Gremium darüber hinaus das Instrument der „bedingten Wohnbauflächen“ und stellt die Voraussetzung für deren Aktivierung vor. Die bedingten Wohnbauflächen bleiben bei Ermittlung des Schwellenwertes außen vor.
| a) | Der Verbandsgemeinderat nahm den aktuellen Planungsstand zur Behebung des negativen Schwellenwertes zustimmend zur Kenntnis und beschloss einstimmig die vorgetragenen Änderungen vollumfänglich. |
| b) | Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umwandlung von Wohnbau- zu Mischbauflächen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines gesonderten Änderungsverfahrens zu forcieren. Dies betrifft die Gemeinden Hungenroth, Laudert sowie den Ortsteil Werlau (Sankt Goar). |
| c) | Die Verwaltung wurde beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme nach § 20 LPlG einzuholen. |
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026
Werkleiterin Cleer gab dem Rat eine Übersicht über den Wirtschaftsplan und die wichtigsten geplanten Investitionen in 2026. Eine Erhöhung der Abwassergebühren und -entgelte ist in diesem Jahr nicht vorgesehen. Fragen aus dem Gremium wurden beantwortet.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,
| a) | dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 und dem Investitionsprogramm des Abwasserwerks für die Jahre 2025-2029 zuzustimmen sowie |
| b) | den Finanzplan des Abwasserwerks für die Jahre 2025-2029 zur Kenntnis zu nehmen. |
Der Vorsitzende informierte das Gremium im Rahmen seiner Haushaltsrede über die wesentlichen Eckpunkte. Er gab einen Überblick über die wichtigsten Investitionen.
Trotz grundsätzlich stabiler wirtschaftlicher Lage der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein aufgrund durchdachter Mittelbewirtschaftung in den vergangenen Jahren mahnt er die dramatische Unterfinanzierung der kommunalen Ebene an, die auch die Handlungsspielräume der hiesigen Verbandsgemeinde immer weiter einschränkt.
Die Haushaltsrede ist nachfolgend abgedruckt.
Fraktionsvorsitzender Strähnz, CDU-Fraktion, lobte das stabile finanzielle Fundament der Verbandsgemeinde mit Blick auf die freie Finanzspitze und die gleichbleibende VG-Umlage. In den vergangenen Jahren sei vor allem in Sicherheit und Bildung investiert worden. Die CDU-Fraktion begrüßtee grundsätzlich, dass keine weiteren Stellen aufgebaut wurden, jedoch mit Blick auf die Bearbeitung verschiedener Projekte nur insoweit, als eine Überlastung der vorhandenen Mitarbeiterschaft ausgeschlossen werden kann.
Die CDU-Fraktion regte an, zu prüfen, welche organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der Verwaltungsprozesse, der Stellenbesetzungsverfahren und des Dienstortes vorgenommen werden können.
Fraktionsvorsitzende Mallmann, FWG-Fraktion, stimmte dem Haushalt im Namen der Fraktion zu und betonte dabei vor allem, dass die Gemeinden nicht zu sehr belastet werden dürften. Förderungen fielen oft zu gering aus und würden zu spät ausgezahlt werden, was den Haushalt der Verbandsgemeinde zusätzlich belaste. Gleichzeitig wachse die Menge der Pflichtaufgaben immer weiter, was zu zusätzlichen Ausgaben führe.
Fraktionsvorsitzende Trimpe-Müller, SPD-Fraktion, stellte die erfolgreich verfolgte Strategie der finanziellen Stabilität bei gleichzeitiger Priorisierung von Bildung und Sicherheit heraus und spricht sich für den Verbandsgemeindehaushalt aus.
Fraktionsvorsitzende Hübel, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sieht in dem Gleichbleiben der VG-Umlage ein gutes Zeichen für die Zukunft. Sie betonte positiv die erreichten bzw. auf den Weg gebrachten Projekte im Bereich des Klimaschutzes wie die kommunale Wärmeplanung und die geplante Einstellung eines Energiemanagers.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für das Haushaltsjahr 2026 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan entsprechend der Vorlage der Verwaltung.
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Hintergründe der zu verändernden Laufzeit der kommunalen Sonderumlage zur BUGA zur Entlastung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal.
Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, das 10-jährige Tilgungsmodell mit Zahlung der Sonderumlage in den Haushaltsjahren 2026 – 2035.
Der Vorsitzende stellte die Hintergründe der Beschaffung von Zufahrtsschutzsystemen vor und ging auf die Förderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein, die faktisch die gesamten Beschaffungskosten abdeckt.
Offene Fragen hinsichtlich der Priorisierung und der Verteilung der entstehenden Transportkosten zum jeweiligen Einsatzort sollen in einer Zweckvereinbarung festgelegt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,
| 1. | Die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Verbandsgemeinde Kastellaun und der Stadt Boppard eine Zweckvereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit zur Beschaffung, dem Vorhalten, dem Einsatz und der Nutzung mobiler Zufahrtssperrsysteme abzuschließen. |
| 2. | Die Zufahrtsschutzelemente nach Bewilligung der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz zu beschaffen. |
Der Vorsitzende informierte über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter bzw. über die Ehrenämter der Beigeordneten der Verbandsgemeinde.
Solider VG-Haushalt mit wichtigen Investitionen
Keine Erhöhung der Umlagen in herausfordernden Zeiten
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Das Wichtigste vorweg: der vorliegende Entwurf unserer Haushaltssatzung sieht in den für unseren kommunalen Sektor schwieriger werdenden Zeiten eine konstante Beibehaltung des Hebesatzes unserer Verbandsgemeindeumlage von 27,5 % und eines gleichbleibenden Hebesatzes für die Sonderumlage der Grundschulen in Emmelshausen, Gondershausen, Halsenbach, Oberwesel und Pfalzfeld von 4,5 % vor.
Dies ist uns zum einen dank der positiven Entwicklung der von unseren Städten und Ortsgemeinden eingebrachten Umlagegrundlagen möglich. Dazu tragen insbesondere auch die Unternehmen mit ihrem Gewerbesteueraufkommen bei, mit dem das seit Jahresbeginn 2025 zu verzeichnende geringere Aufkommen der Grundsteuern kompensiert werden kann.
Andererseits weisen wir bereits seit dem 30.09.2024 keine Investitionskredite mehr aus, denn seit der Fusion zum 01.01.2020 wurden auch mit Hilfe der „Fusionsprämie“ rd. 1,12 Mio. € Schulden abgebaut. Zudem verfügten wir zu Jahresbeginn noch über einen Liquiditätsbestand von rd. 1,6 Mio. €.
Es könnte allerdings eintreten, dass wir einen neuen Investitionskredit von 900.000 € aufnehmen müssen, um die geplanten Auszahlungen des investiven Bereichs von fast 5 Mio. € zu finanzieren.
Von diesen Investitionen entfallen rd. 2,3 Mio. € auf den Brandschutz: In diesem Jahr sind 105.000 € für neue Feuerwehrfahrzeuge eingeplant, hinzu kommen 570.500 € für Ausstattungsgegenstände, 1,3 Mio. € für die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Emmelshausen, 319.000 € für Schlussrechnungen des Gerätehauses in Gondershausen und 50.000 € für erste Schritte zur Sanierung und Erweiterung des Gerätehauses in Pfalzfeld.
Zur Fertigstellung der Grundschulsanierung in Gondershausen (insbesondere der Außenanlagen) sind 100.000 € veranschlagt.
Für den Abschluss des ersten Teils der energetischen Sanierung der Grundschule Halsenbach sind im laufenden Jahr 53.000 € eingestellt. Auf der Einnahmeseite erwarten wir für dieses Vorhaben vom Land noch rd. 696.000 € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und 182.000 € vom Bund aus der BAFA-Förderung für effiziente Gebäude. Der Haushaltsplan weist in der Finanzplanung zudem Ansätze von insgesamt 5,6 Mio. € für den zweiten Teil der Sanierungsmaßnahmen aus, über deren Umsetzung noch zu beraten sein wird.
Für den Anbau der Mensa an der Grundschule Oberwesel stehen in diesem Jahr 600.000 € zur Verfügung und für die Schaffung einer Mensa an der Grundschule Pfalzfeld sind 300.000 € im Etat enthalten. Dort soll zudem für 170.000 € die Erneuerung des Kunststoffspielfeldes durchgeführt werden, das auch als Schulhof dient.
Für die Aufstockung der Terrasse des Rathauses in Emmelshausen inkl. Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit Kosten von 660.000 € gerechnet.
Zur Sanierung des Panoramabades sind zunächst 35.000 € für die Planungen und Vorbereitungen angesetzt, die Umsetzung wird in den Jahren 2027 und 2028 mit 2,74 Mio. € einkalkuliert. Hierfür wurden Förderungen auf Landesebene und aus dem Sonderprogramm des Bundes beantragt.
Für den Ausbau und die Erhaltung unseres Radwegenetzes sind Auszahlungen von 125.750 € vorgesehen, hier ist die Umsetzung durch nur eingeschränkt vorhandene Fördermittel leider etwas ins Stocken geraten.
Hinzu kommen mehrere größere Unterhaltungsarbeiten, die sich z. B. allein bei der Grundschule Emmelshausen auf rd. 400.000 € belaufen. Hierbei geht es insbesondere um den Abschluss der dortigen Fenstererneuerungen, Ertüchtigung von Klassenräumen und Instandsetzungen im Stadion.
Der zu Beginn bereits genannte Anstieg der Umlagegrundlagen führt dazu, dass wir auch im Jahr 2026 keine Schlüsselzuweisung B erhalten und dass sich die Zuweisung für zentrale Orte gegenüber dem Vorjahr von 167.985 € auf 81.660 € vermindert.
Auch wenn sich hierdurch die Kreisumlage von 79.372 € auf 38.600 € reduziert, vermindern sich für uns erneut die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Hinzu kommen die höheren Personalaufwendungen durch die Tariferhöhungen für die Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten.
Dies führt letztlich auch dazu, dass der Ergebnishaushalt bei einer unveränderten Verbandsgemeindeumlage von 27,5 % und einer unveränderten Sonderumlage für die Grundschulen von 4,50 % einen Fehlbetrag von -1.010.970 € ausweist.
Allerdings weist der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein Plus von 1.062.510 € aus und erfüllt somit die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung, denn dieser Saldo reicht aus, um die planmäßigen Tilgungen von 4.500 € für den eingeplanten neuen Kredit zu decken. Auch in den Folgejahren rechnen wir mit freien Finanzspitzen.
Um unsere Städte und Ortsgemeinden nicht mehr zu belasten, schlagen wir vor, auf eine Anhebung der Umlagen zu Gunsten eines ausgeglichenen Ergebnishaushaltes zu verzichten - denn dafür wäre eine Anhebung der VG-Umlage um 2,54 % erforderlich, was den finanziellen Rahmen unserer Kommunen deutlich einschränken würde.
Inwiefern uns für die geplanten Investitionen das vom Bund an die Länder weitergeleitete „Sondervermögen“ zugutekommen wird, ist derzeit noch nicht konkret zu beziffern. Das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) ist am 19.02.2026 in Kraft getreten, die entsprechenden Richtlinien hierzu stehen noch aus.
Wir hoffen natürlich auf eine möglichst unbürokratische Abwicklung ohne Misstrauen von oben, um unseren Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 € je Projekt ist vorgegeben. Auf Ebene des Rhein-Hunsrück-Kreises sind die ersten Gespräche zwischen der Kreisverwaltung und den Verbandsgemeinden sowie der Stadt Boppard angelaufen, um die regionalen Umsetzungskonzepte zur Verwendung und Verteilung der Regionalbudgets abzustimmen.
Aber geben wir uns keinen Illusionen hin: Dieses Sonderprogramm ändert nichts an der langjährigen, teils dramatischen Unterfinanzierung der kommunalen Ebene. Und wie GStB-Chef Moritz Petry vor wenigen Stunden mitteilte, gab es bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz wiederum keine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen. Sehr enttäuschend!
Hoffen wir dennoch, dass unsere Verbandsgemeinde mit den ihr angehörigen Städten und Gemeinden ihre positive Entwicklung trotz steigenden finanziellen Belastungen weiter fortsetzen kann.
Ich bitte Sie, unserem durchaus soliden und investitionsstarken Etatentwurf für unsere schöne Verbandsgemeinde entsprechend unserem Beschlussvorschlag zuzustimmen.