Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Das Mitglied des Ortsgemeinderates, Herr Dominik D'Avis, hat sein Ratsmandat durch Wegzug verloren. Der Vorsitzende dankte dem ausgeschiedenen Ratsmitglied für seine Bereitschaft und seinen Einsatz in der aktuellen Legislaturperiode und wünschte ihm an seinem neuen Wohnort alles erdenklich Gute. Bei nächster Gelegenheit wird ihm eine Dankurkunde sowie ein Weinpräsent überreicht werden.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz wurde aufgrund des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024 Herr Sascha Veldenz als Ersatzperson berufen. Herr Veldenz hat die Berufung in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Urbar angenommen.
Herr Sascha Veldenz wurde durch den Vorsitzenden, Ortsbürgermeister Thorsten Plenz, gem. § 30 Abs. der Gemeindeordnung namens der Ortsgemeinde Urbar durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Schweigepflicht, der Treuepflicht sowie zur Beachtung der Ausschließungsgründe und der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl, verpflichtet.
Aufstellung einer Skulptur am Rhein-Burgen-Weg/Welterbe-Steig ("Traberwiese")
Die Tourist-Info (TI) der VG Hunsrück-Mittelrhein arbeitet an einer Aufwertung der Zertifizierung der Wanderwege. Je höher die dortige Bewertung, desto mehr Aufmerksamkeit wird den Wanderwegen und damit der Region und dem Tourismus im Tal entgegengebracht.
Auch aus diesem Grund soll eine weitere Skulptur den Wanderweg auf Urbarer Gemarkung ergänzen. Vorbilder sind entsprechende Beispiele wie „der Quetschehannes“ oder das „Murscher Eselche“.
Vorlagengeber wird ein Urbarer Künstler sein. Die Kosten für das Projekt werden durch die TI unter Zuhilfenahme von LAG-Fördermitteln getragen.
Der Ortsgemeinderat stimmte der Aufstellung einer über die Tourist-Info Hunsrück-Mittelrhein finanzierten Skulptur auf der als Traberwiese bekannten Fläche zu.
Friedhofsangelegenheiten
Die BUGA-Gesellschaft hat im letzten Jahr die Möglichkeit eingeräumt, einen ausgewählten Staudenmix für Interessierte zu bestellen. Insgesamt wurden in den Gemeinden im Welterbegebiet 3.300 m² geordert. Der Vorteil des Staudenmixes ist, dass er ein dauerhaft schönes Bild abgeben und innerhalb der BUGA-Ortschaften einen Wiedererkennungswert darstellen soll. Insbesondere bildet sich eine „jahreszeitliche Abfolge von attraktiven Blühaspekten“ (März bis Oktober) heraus. Zugleich sollen die Pflanzen insgesamt ressourcenschonend und mit wenig Pflegezeit auskommen. Für die Ortsgemeinde Urbar stehen ca. 50 bestellte m² zur Verfügung, die insbesondere auf dem Friedhof zur Auflockerung und Gestaltung dienen sollen.
Hierfür beschloss der Gemeinderat 2.000 € zur Verfügung zu stellen.
Änderung der Benutzungsordnung Bürgerhaus Winzerkeller
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Winzerkeller.
Einziehung einer Verkehrsanlage in der Ortsgemeinde Urbar gemäß § 37 Landesstraßengesetz RLP
Der Ortsgemeinderat Urbar beschloss gemäß § 37 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz die Einziehung der folgenden Verkehrsanlage in der Gemarkung Urbar:
| Straße | Flur | Flurstücke |
| Am Rheinblick | 14 | 1/11 und 2/76 tlw. |