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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederburg für das Jahr 2024 vom 25.03.2024

der Ortsgemeinde Niederburg für das Jahr 2024 vom 25.03.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf.

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden ersten gefährlichen Hund

für jeden zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2022

per 31.12.2023 -voraussichtlich-

per 31.12.2024 -voraussichtlich-

§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Niederburg, 25.03.2024
(S)
Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 08.04.2024 bis Dienstag, 16.04.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Niederburg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Niederburg, 25.03.2024
Jörg Oppenhäuser
Ortsbürgermeister