In der Ortsgemeinde Gondershausen wurden durch die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein im sogenannten Inliner-Verfahren umfangreiche Erneuerungen an den Entwässerungseinrichtungen durchgeführt.
Soweit die sanierten Kanalleitungen auch der Entwässerung der in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen dienen, ist die Ortsgemeinde Gondershausen mit einem Investitionskostenanteil an dieser Erneuerung zu beteiligen.
Für die entstandenen Kosten der Ortsgemeinde sind gemäß § 1 der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Gondershausen wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.
Im Kalenderjahr 2025 sind für die vorgenannte Maßnahme beitragsfähige Kosten in Höhe von 35.434,45 € angefallen, die nunmehr zur Abrechnung kommen.
Nach Abzug des Gemeindeanteils (35 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit Gondershausen ergibt sich für die Abrechnung 2025 eine Beitragsbelastung von ca. 0,06 € je Quadratmeter gewichteter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.
Mitte April 2026 wird die Verwaltung die Bescheide zur Abrechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2025 versenden.