Die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein macht darauf aufmerksam, dass am 15. April 2024 die Abwasserentgelte fällig waren.
Die Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Sie werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Hunsrück-Mittelrhein zu überweisen.
Ansonsten werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.